Muss ich neu wählen
Hallo Ich hätte mal eine Frage zwecks Neuwahlen des Betriebsrates, wir sind ein gewählter 7er Betriebsrat,bei der Wahl 2010 hatten wir 105 Beschäfligte, durch Wegang aus der Firma und selbst kündigung siind mehere Mitglieder aus dem Betriebsrat aus geschieden,so dass wir nur noch 6 Betriebsratmitgliedern incl.aller Nachrücker sind.Mitlerweile hat unsere Firma aber nur noch 98 Beschäftigte so dass ein 5er Betriebsrat reicht,kann ich nun nicht hingehen und den Kollegen der bei der Wahl 2010 die wenigsten Stimmen hatte zum Ersatzmiglied zumachen ohne jetzt neu wählen zumüssen und 2014 wieder. Für euere Hilfe schn mal besten Dank.
Community-Antworten (11)
19.10.2012 um 16:33 Uhr
Wenn ihr incl aller EBRM kein 7 mehr seid, muesst ihr SOFORT Neuwahlen einleuten § 13 BetrVG. Das ihr nun nur noch 98 AN seid spielt jetzt erst einmal keine Rolle betreffend der Pflicht SOFORT Neuwahlen einleiten zu muessen.
19.10.2012 um 18:26 Uhr
@ Hacky
Ein BR ist nunmal nur durch Wahl legitimiert, sein Amt ausüben zu können. Das Gremium kann man natürlich nicht einfach so verkleinern; eine Neuwahl muss schon sein!
Wenn die Wahl nicht vor März 2013 erfolgt, muss in 2014 nicht schon wieder gewählt werden ...
19.10.2012 um 18:50 Uhr
Da unverzueglich Neuwahlen stattfinden MUESSEN duerfte es wohl nicht klappen in den Maerz 2013 mit den Neuwahlen zu kommen. Wenn der jetzige BR nicht unverzueglich handelt, koennten ggf Wahlberechtigte oder der AG bzw Gewerkschaft beim / via ArbG aktiv werden.
19.10.2012 um 22:19 Uhr
Hallo Zusammen Danke schonmall für euere Antworten,eine Frage hätte ich noch. Jetzt wählen wir nur noch einen 5er Betriebrat ist das richtig. Gruß Hacky
20.10.2012 um 12:35 Uhr
@ Hacky
Das BetrVG hebt bei der Bestimmung der BR Größe auf die Anzahl der regelmäßig beschäftigten AN ab. Da muss man mal einen Blick in die Vergangenheit und die Zukunft werfen.
Wenn zu erwarten ist, dass die Stellen nachbesetzt werden, könnt ihr auch einen 7er BR wählen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, nur ein 5er Gremium zu wählen. Das muss letztendlich der WV entscheiden.
20.10.2012 um 12:50 Uhr
Hallo Es ist höchst unwahrscheinlich das die Stellen neu besetzt werdenda wir zwecks schlechter Auftragslage im Januar von 5 auf 4 Schichten wechseln werden,ohne dass es Entlassungen geben soll, wir sind 2011 im Frühjahr auf 5 Schichten gewechselt und stellte neue Leute ein, und dann gingen die Aufträge zurück
20.10.2012 um 13:05 Uhr
Hallo rechtbekommen, da gibt es aber durchaus unterschiedliche Meinungen. Und unverzüglich muss erstmal der WV bestellt werden. Der hat dann durchaus etwas Zeit, die Wahl durchzuführen. Gerade hier könnte es etwas dauern, bis man sich z. B. mit dem AG auf die Zahl der regelmäßig Beschäftigten geeinigt hat.
Däubler schreibt sogar unter § 13 BetrVG, RN 14 Punkt 2. Sinken der BRM: "In welchem Zeitrahmen der BR einen Wahlvorstand eingesetzt haben muss, kann nach den Umständen des Einzelfalles variieren."
Wenn man sich mit dem AG auf einen Wahltermin im März einigen kann, wüsste ich nicht was gegen eine Wahl im März sprechen sollte.
LG Lotte
20.10.2012 um 16:38 Uhr
@ Lotte
Seit wann einigt sich der WV mit dem AG über die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten?
Und warum sollte sich der WV mit dem AG auf einen Wahltermin März 2013 EINIGEN? Auch diese Entscheidung trifft der WV nach pflichtgemäßem Ermessen ganz alleine.
@ Hacky
Vor dem Hintergrund solltet ihr einen 5er BR wählen. Falls der WV entscheiden sollte, die Wahl erst im März 2013 stattfinden zu lassen, sehe ich darin überhaupt kein Problem. Der Termin sollte aber nicht der ersten März Woche liegen!
20.10.2012 um 16:56 Uhr
Hoppel, ist es verpönt, sich mit dem AG zu einigen? Oder wieso reagierst Du darauf so? Wieso gibt es eigentlich "Einigungsstellen"? Ich dachte, die BR-Arbeit besteht sogar in der Hauptsache auf das "EINIGEN" mit dem AG.
Ich bin sicher nicht dafür, Recht zu brechen oder zu umgehen, aber ich sehe hier nicht, dass dies passiert. Und die Arbeit eines WV wird auch einfacher, wenn man mit dem AG eine gemeinsame Meinung erzielt. Gerade, wenn es um die Anzahl der Beschäftigten geht.
20.10.2012 um 17:55 Uhr
Hallo Sollte der Wahlvorstand zumm Ergebniss kommen dass wir im März wählen ,kann es dabei keine Probleme geben mit Mitarbeiter evtl. Anfechten von Entscheidungen die der Betriebsrat von jetzt an bis März trifft.
20.10.2012 um 18:40 Uhr
@ Hacky
Der § 22 BetrVG greift vollumfänglich. Also > keine Probleme sehen, wo keine sind.
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