Neu Wahlen einleiten - nach Ablauf der 24 Monatsfrist oder nicht?
Meine frage zu Neu Wahlen, wurde nicht zufrieden stellendbeantwortet.
Ich wurde auf den § 13 verwiesen.
Wie sieht es mit der Stichtagsreglung aus. Wir haben am 5.4.2006 gewählt, dem nach wehre der Stichtag nach der 24.- Monats frist der 5.4.2008. dem nach müsste man nur Neu Wählen wenn die Beschäftigtenzahl sich an diesem Stichtag verändern würde, sowie innerhalb der 24. Monatsfrist
Community-Antworten (2)
05.03.2008 um 23:26 Uhr
Wenn im Gesetz "NACH Ablauf von 24 Monaten" steht, ist mit Sicherheit nicht "INNERHALB von 24 Monaten" gemeint!
06.03.2008 um 11:17 Uhr
Am 5.4. lasst ihr euch die aktuellen MA-Zahlen von der PA geben. Dann legt ihr die Wählerliste vom 5.4.2006 daneben und -so notwendig- einen Taschenrechner.
- Ist die Zahl der MA am 5.4.08 gegenüber der Anzahl der Wahlberechtigten vom 5.4.2006 um 50 gestiegen? Ja/Nein
- Ist die Zahl der MA am 5.4.08 mal 2 geteilt durch 3 größer als die Anzahl der Wahlberechtigten vom 5.4.2006? Ja/Nein
Bei 2x Ja -> Neuwahl, sonst nicht
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