Erstellt am 28.01.2015 um 11:59 Uhr von Dezibel
Stopf den Sekretär in die nächste Pfeife!
Selbstverständlich müsst ihr unverzüglich neue Wahlen einleiten.
Erstellt am 28.01.2015 um 11:59 Uhr von fantil
Ja, neu wählen!
Gruß
Fantil
Erstellt am 28.01.2015 um 12:27 Uhr von nicoline
*Unser Gewerschaftsvertreter sagt, dass wir nicht neu Wählen müssen* Für diesen Gewerkschaftsvertreter würde ich bei seinem Vorgesetzten eine Schulung zum BetrVG empfehlen. Es ist zu hoffen, dass er nicht auch noch in anderen Fragen so verkehrt antwortet.
13 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2.die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3.der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
4.die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
5.der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
6.im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Erstellt am 28.01.2015 um 16:07 Uhr von gironimo
also Neuwahlen ja - beschlussfähig seit Ihr natürlich noch. Vielleicht gab es da Missverständnisse.