betriebsratswahl.deSeminare

Briefwahl und persönliche Erklärung

AB
Andi Brittain
Mai 2022 bearbeitet

Wir haben am 25.5.22 unsere BR Wahl. Einer der Briefwähler stellte heute fest, dass er vergessen hat, die persönliche Erklärung in die gestern zurückgesendeten Briefwahlunterlagen beizulegen und fragte, ob er nochmal die Briefwahlunterlagen bekommen kann. Frage: Können wir ihm nochmal Briefwahlunterlagen zukommen lassen und dann am Wahltag den Stimmzettel ohne die schriftl. Erklärung natürlich ungültig erklären oder hat der Kollege einfach Pech gehabt bzw. bleibt ihm nur der Weg doch persönlich zur Wahl zu erscheinen? Oder gibt es noch einen anderen Weg? Grüße Andi Brittain

80403

Community-Antworten (3)

R
R.Staunlich

12.05.2022 um 16:44 Uhr

Grundsätzlich sehe ich das als unproblematisch, wenn der WV sorgfältig arbeitet. Zum "sorgfältig arbeiten" gehört für mich auch, dass der WV die Rückuschläge nicht nur frankiert und mit der Adresse des WV versieht, sondern auch mit der Adresse des Absenders.

N
netteannette

12.05.2022 um 17:52 Uhr

Die ungültige Stimme kommt ja schon in den nächsten Tagen, ihr seht ja (hoffentlich) auf dem Kuvert schon den Absender - weg damit (sofort vernichten und so tun als wär nix gewesen). Sonst habt ihr am Wahltag zwei Stimmabgaben vom Kollegen - das geht dann m.E. nicht. Möglich wäre auch, dass der Kollege persönlich zur Wahl kommt wenn er es einrichten kann - persönliche Stimmabgabe geht vor Briefwahl.

R
R.Staunlich

12.05.2022 um 18:22 Uhr

"sofort vernichten und so tun als wär nix gewesen"

Nein! Bloß nicht!

"Sonst habt ihr am Wahltag zwei Stimmabgabe" Nein! Eine Stimmabgabe bei der Briefwahl setzt die persönliche Erklärung voraus. Und selbst wenn jetzt doch zwei Stimmabgaben vorlägen (weil der Wähler doch die persönliche Erklätung beigefügt hat), wo ist dann das Problem? Der Wahlvorstand stellt beim zweiten Umschlag fest, dass der Wähler schon gewählt hat (ebenso wie wenn er an der Urne bereits gewählt hätte) und sortiert den zweiten Umschlag aus.

Ihre Antwort