Erstellt am 12.05.2022 um 14:44 Uhr von R.Staunlich
Grundsätzlich sehe ich das als unproblematisch, wenn der WV sorgfältig arbeitet. Zum "sorgfältig arbeiten" gehört für mich auch, dass der WV die Rückuschläge nicht nur frankiert und mit der Adresse des WV versieht, sondern auch mit der Adresse des Absenders.
Erstellt am 12.05.2022 um 15:52 Uhr von netteannette
Die ungültige Stimme kommt ja schon in den nächsten Tagen, ihr seht ja (hoffentlich) auf dem Kuvert schon den Absender - weg damit (sofort vernichten und so tun als wär nix gewesen). Sonst habt ihr am Wahltag zwei Stimmabgaben vom Kollegen - das geht dann m.E. nicht.
Möglich wäre auch, dass der Kollege persönlich zur Wahl kommt wenn er es einrichten kann - persönliche Stimmabgabe geht vor Briefwahl.
Erstellt am 12.05.2022 um 16:22 Uhr von R.Staunlich
"sofort vernichten und so tun als wär nix gewesen"
Nein! Bloß nicht!
"Sonst habt ihr am Wahltag zwei Stimmabgabe"
Nein! Eine Stimmabgabe bei der Briefwahl setzt die persönliche Erklärung voraus.
Und selbst wenn jetzt doch zwei Stimmabgaben vorlägen (weil der Wähler doch die persönliche Erklätung beigefügt hat), wo ist dann das Problem? Der Wahlvorstand stellt beim zweiten Umschlag fest, dass der Wähler schon gewählt hat (ebenso wie wenn er an der Urne bereits gewählt hätte) und sortiert den zweiten Umschlag aus.