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Persönliche Erklärungen der Briefwähler aufheben?

J
JohnKorn
Nov 2016 bearbeitet

Frage - müssen die persönlichen Erklärungen der Briefwähler aufgehoben werden? Ich konnte dazu nichts finden.

3.78001

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

01.05.2006 um 09:52 Uhr

guten Morgen JohnKorn, Laut §19 WO Rn. 1 Wahlakten sind die gesamten Wahlunterlagen im weitesten Sinne einschliesslich der Stimmzettel......... Dazu gehören auch die schriflichen Erklärungen der Briefwähler, egal ob gültig oder ungültig. Gruss Mona-Lisa

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