Erstellt am 01.05.2006 um 07:52 Uhr von Mona-Lisa
guten Morgen JohnKorn,
Laut §19 WO Rn. 1
Wahlakten sind die gesamten Wahlunterlagen im weitesten Sinne einschliesslich der Stimmzettel.........
Dazu gehören auch die schriflichen Erklärungen der Briefwähler, egal ob gültig oder ungültig.
Gruss Mona-Lisa