Bekanntmachung Wahlergebnis an Briefwähler?
Hallo Experten, wir haben die BR-WAhl durchgeführt und wollen nun das endgültige Ergebnis bekannt geben. Alle Kandidaten haben die Wahl angenommen. Nun meine Frage: Muß ich das Wahlergebnis auch allen Briefwählern schicken? Wenn ich § 18 der WO richtig verstehe, muß ich das, denn dort steht "Sobald die Namen der BR-Mitglieder endgültig feststehen, hat der WV sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen." Das Wahlausschreiben haben wir bei der Einleitung der Wahl an alle Briefwähler verschickt, weil es je potentielle Kandidaten sind und nicht zwangsläufig mitbekommen, dass die Wahl ansteht. Was passiert, wenn ich das nicht mache? Ist die Wahl dann anfechtbar? Die betroffenen MA wird es nicht interessieren, weil sie in Elternzeit oder Dauerkrank sind und die Außendienstler können es über das Intranet erfahren. Ich denke da an die Portokosten, weil ich ca. 500 Briefwähler habe.... Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Community-Antworten (1)
06.05.2010 um 13:09 Uhr
Vorschrift ist ein Aushang. Die Wahl wird nicht anfechtbar durch die Nichtinformation der Briefwähler über das Ergebnis. Selbst der extra Versand des Wahlausschreibens vor den Briefwahlunterlagen wäre nicht notwendig gewesen. Zudem wissen die ja nun, dass eine Wahl stattgefunden hat, so dass Interessierte auch nachfragen können. Wobei die zusätzlichen Kosten für den Briefversand meiner Meinung nach vernachlässigbar sind.
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