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Briefwahl - fehlende persönliche Erklärung - was tun mit Stimmzettelumschlag?

T
tamali
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Es kam ein Briefwahlumschlag zurück, wo die fehlende persönliche Erklärung des Briefwählers nicht mit drin war. Also eine ungültige Stimme - soweit alles in Ordnung.

Aber was passiert nun mit diesem geschlossenen Stimmzettelumschlag? Kommt der mit zu den Stimmzetteln in die Wahlakte oder wird der vernichtet?

Es könnte ja auch sein, dass die persönliche Erklärung mit IM Stimmzettelumschlag ist ....

Vielen Dank und viele Grüße

2.35002

Community-Antworten (2)

O
Oblatixx

03.04.2014 um 12:57 Uhr

Dann hat er Pech gehabt. Der Umschlag kommt mit Begründung zu den Akten und bleibt verschlossen.

B
birwein

03.04.2014 um 19:05 Uhr

Oblatixx hat Recht, kommt zu den Unterlagen und ist ungültig.

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