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Briefwahl persönliche Erklärung mit im Stimmzettelumschlag - ungültige Stimmen ja- oder nein?

T
Theresia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben bei den Wahlen Personen, die die persönliche Erklärung mit in den Stimmzettelumschlag gesteckt haben. Außer das wir jetzt wissen, was sie gewählt haben sehe ich eigentlich keine Probleme! Frage: Sind diese Stimmabgaben dann als ungültig zu bewerten?

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Community-Antworten (4)

D
DocPille

28.03.2006 um 12:18 Uhr

Geheime Wahl,ihr wisst was die gewählt haben,also werden diese Stimmen ungültig.

RI
Ramses II

28.03.2006 um 12:23 Uhr

Theresia,

woher wisst Ihr dass die persönlichen Erklärungen im Umschlag waren. Woher wisst Ihr, was die Kollegen gewählt haben?

Ihr hättet diese Umschläge gar nicht öffnen durfen, diese hätten ungeöffnet zu den Wahlunterlagen genommen werden müssen.

R
rainerzwo

28.03.2006 um 12:58 Uhr

Der grundsatz der geheimen Wahl sorgt z.B. auch dafür, dass unterschriebene Wahlzettel grundsätzlich ungültig sind. Ich stelle mir den zugrundeliegenden Gedanken das so vor, dass die Verhinderung der Verletzung des Wahlgeheimnisses extrem wichtig ist. Offenbar kann ich sogar als Individualperson mit meiner Unterschrift gegen das Wahlgeheiminis verstoßen. Praktisch kann ich mir nur vorstellen, dass so sichergestellt ist, dass Absprachen der Form "Wir unterschreiben alle unsere Wahlzettel, weil das für uns untereinander ein Vertrauensbeweis ist" so unmöglich werden.

S
Sylvie

28.03.2006 um 14:46 Uhr

Ramses II hat völlig recht! Wenn Ihr den Rückumschlag geöffnet habt, dann habt Ihr doch auch gesehen, daß die persönliche Erklärung fehlt. Ihr hättet dann den Wahlumschlag ungeöffnet zu den Unterlagen nehemn müssen und natürlich ist diese Stimme ungültig!!!

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