Briefwahl beantragt - Stimmabgabe dann doch persönlich
Hallo, kann ein Mitarbeiter der Briefwahl beantragt hat dann doch persönlich im Wahllokal seine Stimme abgeben? Müssen wir dann die Briefwahlunterlagen zurückfordern?
Community-Antworten (5)
01.04.2022 um 15:59 Uhr
Genau so wird es gemacht.
01.04.2022 um 16:30 Uhr
ob man die Briefwahlunterlagen zurückfordern muss weiß ich nicht, ihr seht ja spätestens bei der Überprüfung der tatsächlich eingegangenen Briefwahlstimmen ob diese Person dabei ist und dann darf der Stimmzettel der Briefwahl nicht mit in die Wahlurne sondern muss auf Seite gelegt werden.
04.04.2022 um 11:33 Uhr
Die Briefwahlunterlagen muss man nicht zurückfordern. Wenn der Wähler presönlich kommt und seine Stimme abgibt so ist dies in der Wählerliste zu kennzeichnen. Falls auch vom selben Wähler ein Stimmzettel per Brief eingetroffen ist, so ist dieser ja in einem seperaten Umschlag in einem Wahlbrief. Dieser seperate Umschlag muss ungeöffnet vernichtet werden.
04.04.2022 um 11:42 Uhr
Im Fitting gibt's dazu 2 Möglichkeiten.
Hat der Briefwähler noch nicht abgestimmt und kommt ins Wahllokal muss er entweder seine Briefwahlunterlagen mitbringen und zurückgeben oder mit dem ihm zugesandten Stimmzettel wählen.
Hat der Briefwähler schon über Briefwahl abgestimmt möchte aber vor Ort wählen, bekommt er einen neuen Stimmzettel, seine persönliche Stimmabgabe wird vermerkt und seine Briefwahlunterlagen müssen wie verspätet eingegangene Wahlumschläge behandelt werden. Also einen Monat aufheben und dann ungeöffnet vernichten.
04.04.2022 um 19:46 Uhr
Persönliche Stimmabgabe geht vor Briefwahl. Also wie "nicht brauchen" schreibt ist es korrekt.
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