Erstellt am 28.03.2006 um 10:18 Uhr von DocPille
Geheime Wahl,ihr wisst was die gewählt haben,also werden diese Stimmen ungültig.
Erstellt am 28.03.2006 um 10:23 Uhr von Ramses II
Theresia,
woher wisst Ihr dass die persönlichen Erklärungen im Umschlag waren. Woher wisst Ihr, was die Kollegen gewählt haben?
Ihr hättet diese Umschläge gar nicht öffnen durfen, diese hätten ungeöffnet zu den Wahlunterlagen genommen werden müssen.
Erstellt am 28.03.2006 um 10:58 Uhr von rainerzwo
Der grundsatz der geheimen Wahl sorgt z.B. auch dafür, dass unterschriebene Wahlzettel grundsätzlich ungültig sind.
Ich stelle mir den zugrundeliegenden Gedanken das so vor, dass die Verhinderung der Verletzung des Wahlgeheimnisses extrem wichtig ist. Offenbar kann ich sogar als Individualperson mit meiner Unterschrift gegen das Wahlgeheiminis verstoßen.
Praktisch kann ich mir nur vorstellen, dass so sichergestellt ist, dass Absprachen der Form "Wir unterschreiben alle unsere Wahlzettel, weil das für uns untereinander ein Vertrauensbeweis ist" so unmöglich werden.
Erstellt am 28.03.2006 um 12:46 Uhr von Sylvie
Ramses II hat völlig recht! Wenn Ihr den Rückumschlag geöffnet habt, dann habt Ihr doch auch gesehen, daß die persönliche Erklärung fehlt. Ihr hättet dann den Wahlumschlag ungeöffnet zu den Unterlagen nehemn müssen und natürlich ist diese Stimme ungültig!!!