Erstellt am 22.08.2012 um 15:54 Uhr von wahlvst
Hier geht es gem. § 13 . Also Ihr setzt unverzüglich einen WV ein und damit beginnt die Wahl wie sonst auch!
Klar informiert ihr dann auch wie normal!
PS: Der AG wird es wohl wissen. Denn er kennt ja den letzten Wahlausgang, also die Gewählten und weiß auch, dass diese ggf ausgeschieden sind oder das Mandat niedergelegt haben. Denn auch über Niederlegung müsst ihr ja informieren.
Erstellt am 22.08.2012 um 15:57 Uhr von rkoch
Edit: Der "Spezialist" in diesen Themen war schneller :-)
> Wir haben heute in der BR Sitzung beschlossen, dass wir neu wählen müssen. (zuwenig BRM)
DAS musstet ihr nicht beschließen, da das Kraft Gesetz so ist. So bald dieser Fall eintritt (also in dem Moment in dem das letzte BRM welches den BR vollzählig gemacht hätte ausscheidet) trifft Euch augenblicklich die Pflicht, einen Wahlvorstand einzusetzen.
> Müssen wir die GL sofort informieren?
Eigentlich müsste das die GL bereits wissen. Wenn ein BRM ausscheidet, dann deshalb weil es den Betrieb verlassen hat (dann weiß es der AG ohnehin) oder weil es vom Amt zurückgetreten ist (dann muss der BR den AG unverzüglich davon informieren dass sich die Zusammensetzung des BR geändert hat). Ihr könnt ihr aber gerne noch eine Mitteilung schicken.
> Beginnt schon mit dieser Info die Frist?
Welche Frist?
> Informieren wir die MA sofort?
Würde ich als sinnvoll ansehen. Letztlich müsst ihr Euch ja jetzt auf die Suche nach Kandidaten für den Wahlvorstand begeben (so ihr nicht vorhabt den aus eigenen Reihen zu stellen). Insofern kriegen die Kollegen eh mit "das da was läuft". Warum also nicht die Kollegen offiziell von der bevorstehenden Wahl in Kenntnis setzen. Ohne das kocht nur die Gerüchteküche hoch, denn welcher AN weiß schon, dass ein BR neu gewählt werden muss wenn Eure Situation eintritt?