Hallo liebe Kollegen,

unser Wahltag steht kurz bevor und somit häufen sich auch leider meine Fragen, da dies unsere erste Betriebsratswahl ist.

Ich habe bei Anuschek gelesen, dass die Entgegennahme der Stimme eines Briefwählers während der persönlichen Stimmabgabe zulässig ist, sofern seine Unterlagen komplett und korrekt eingetütet sind (also Umschlag mit Erklärung im verschlossenen Freiumschlag).
Wenn das passieren sollte, ist dann die Stimme wie eine persönliche Stimmabgabe zu behandeln (also mit in die Wahlurne einzulegen) oder ist die mit den anderen nachträglichen Stimmen bis zum Tag der Auszählung aufzubewahren und erst dann einzuwerfen?

Bitte entschuldigt meine unbedarften Fragen, von denen bestimmt auch noch die ein oder andere in den nächsten Tagen kommt. Aber nach all den Federn, die unser WV bislang schon im Kampf um unsere erste BR-Wahl lassen musste, ist die Unsicherheit groß.

Liebe Grüße,
Artemide.