Briefwähler, die zur persönlichen Stimmabgabe erscheinen
Hallo liebe Kollegen,
unser Wahltag steht kurz bevor und somit häufen sich auch leider meine Fragen, da dies unsere erste Betriebsratswahl ist.
Ich habe bei Anuschek gelesen, dass die Entgegennahme der Stimme eines Briefwählers während der persönlichen Stimmabgabe zulässig ist, sofern seine Unterlagen komplett und korrekt eingetütet sind (also Umschlag mit Erklärung im verschlossenen Freiumschlag). Wenn das passieren sollte, ist dann die Stimme wie eine persönliche Stimmabgabe zu behandeln (also mit in die Wahlurne einzulegen) oder ist die mit den anderen nachträglichen Stimmen bis zum Tag der Auszählung aufzubewahren und erst dann einzuwerfen?
Bitte entschuldigt meine unbedarften Fragen, von denen bestimmt auch noch die ein oder andere in den nächsten Tagen kommt. Aber nach all den Federn, die unser WV bislang schon im Kampf um unsere erste BR-Wahl lassen musste, ist die Unsicherheit groß.
Liebe Grüße, Artemide.
Community-Antworten (2)
17.05.2012 um 11:20 Uhr
Erstellt am 17.05.2012 um 00:00 Uhr von Artemide
Du meine Güte - dass ist Einsatz bis zum Ende!
Wenn der Briefwahlumschlag verschlossen mit Erklärung abgegeben wird, tust Du ihn zu den anderen Briefwahleingängen und behandelst ihn bei der Auszählung gemeinsam mit den anderen Briefwahlunterlagen.
17.05.2012 um 19:00 Uhr
Danke für die Antwort.
Das war sicher eine nicklige Frage, aber ich möchte auf den letzten Metern nichts mehr falsch machen. Vor allem weil ich von unserem GBR Vorsitzenden in einigen Dingen bereits falsch beraten worden bin, frage ich im Zweifelsfall lieber mehrfach nach, wenn die Bücher mir keine eindeutige Antwort liefern.
Liebe Grüße, Artemide
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