betriebsratswahl.deSeminare

Persönliche Wahl trotz Briefwahl?

O
on
Nov 2016 bearbeitet

Was macht der Wahlvorstand, wenn ein Briefwähler im Wahllokal erscheint um seine Stimme abzugeben in den folgenden 3 Fällen:

  1. Der Kollege behauptet, die Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben.

  2. Der Kollege behauptet, dass er die Unterlagen möglicherweise zu spät abgeschickt hat und ist jetzt extra 100 km gefahren um sicher zu gehen, dass seine Stimme gewertet wird: Aktuelle Zeit: 10:00 Uhr Post kommt gewöhnlich: 12:00 Uhr Da der Kollege gleich wieder weg muss wegen eines dringenden Termins kann nicht abgewartet werden, ob die Unterlagen in der Post sind. Die Entscheidung muss direkt fallen.

  3. Die Unterlagen sind bereits beim Wahlvorstand eingetroffen, der Kollege bittet darum diese nicht zu berücksichtigen, da er es sich anders überlegt hat und deshalb seine Stimme lieber jetzt abgeben möchte.

P.S. bei der Vorbereitung unserer Wahl sind bisher fast alle denkbaren Fälle eingetreten, die "angeblich nie vorkommen. Deshalb wollen wir auf alles vorbereitet sein.

3.89403

Community-Antworten (3)

D
DocPille

16.05.2006 um 14:18 Uhr

Alle drei wählen lassen,vorhandene Briefwahlunterlagen,oder noch eintreffende,werden dann ungeöffnet zu den gesammelten Wahlunterlagen getan,die dann nach der Wahl unter Verschluss kommen.

O
on

16.05.2006 um 14:22 Uhr

Danke, gibt es dafür auch einen § als Rechtsgrundlage.

D
DocPille

17.05.2006 um 10:27 Uhr

Ja,

§24 WO Rn16 Fitting Auflage 22

Ihre Antwort