Hallo, wir haben am 01.03.2006 unsere Betriebsratswahl.
Wir wählen nach dem vereinfachten einstufigen Wahlverfahren.
Im Wahlausschreiben haben wir den Termin für eine evt. nachträglich schriftliche Stimmabgabe auf den 07.03.2006 festgesetzt.
Wir haben jetzt alle Briefwahlunterlagen auch mit diesem (07.03.) letzten Termin versehen.
Ist dies rechtens ??? Die öffentliche Auszählung findet dann natürlich wie im Wahlausschreiben angegeben am 07.03. statt.