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Abgabetermin Briefwahl - wie ist das bei nachträglicher schriftlicer Stimmabgabe?

B
Benno
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben am 01.03.2006 unsere Betriebsratswahl. Wir wählen nach dem vereinfachten einstufigen Wahlverfahren. Im Wahlausschreiben haben wir den Termin für eine evt. nachträglich schriftliche Stimmabgabe auf den 07.03.2006 festgesetzt. Wir haben jetzt alle Briefwahlunterlagen auch mit diesem (07.03.) letzten Termin versehen. Ist dies rechtens ??? Die öffentliche Auszählung findet dann natürlich wie im Wahlausschreiben angegeben am 07.03. statt.

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Community-Antworten (5)

W
w-j-l

24.02.2006 um 00:55 Uhr

Das ist nach meiner Beurteilung alles korrekt.

O
otto

24.02.2006 um 00:56 Uhr

Hallo Benno! Das habt Ihr Spitze gemacht. Toller Wahlvorstand. Hoffentlich ist Euer neu gewählter BR genau so engagiert wie Ihr. Gruß otto

K
Kölner

24.02.2006 um 01:03 Uhr

Ich zitiere mich mal aus einem Beitrag vom 16.01.06 Der-/Diejenige, die eine nachträgliche Stimmabgabe beantragt hat, darf dies entsprechend der festgesetzten "Nachfrist" tun. Für die eigentlichen Briefwähler bleibt alles wie gehabt. [..]

Meiner Meinung nach ist es ein Fehler, den allg. Abgabertermin der Briefwähler auf den 07.03. festzusetzen!

W
w-j-l

24.02.2006 um 01:23 Uhr

@ Kölner

das sehe ich nicht so. §35 macht keinen Unterschied zwischen AN die schriftliche bzw "nachträgliche " schriftliche Stimmabgabe beantragt haben. Dass im vereinfachten Verfahren die schriftliche Stimmabgabe auch nachträglich erfolgen können soll, liegt in den gegenüber dem Normalverfahren verkürzten Fristen begründet.

Soweit im §35 auf die entsprechende Anwendung der §§24,25 WO verwiesen wird, so bedeutet dies nach Kommentarmeinung, dass diese im Rahmen der "nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe" sinngemäß anzuwenden seien, also nicht absolut wie beim Normalverfahren.

Daher halte ich die Vorgehensweise bei Benno für absolut korrekt.

Gruesse w-j-l

K
Kölner

24.02.2006 um 01:25 Uhr

Gut, dann lese ich noch einmal...aber nicht mehr heute!

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