Wow! Ich musste heute bis 14:00 Uhr arbeiten, deshalb schreibe ich jetzt. Leider habe ich keinen eigenen Computer zuhause, meiner ist in der Reparatur. Mit solchem Feedback habe ich nicht gerechnet. Ich hoffe es ist OK wenn ich mich allgemein halte, sonst müsste ich jetzt sehr viel quotieren.
Also, wir sind ein Unternehmen mit einigen Aussenstellen, Dreischichtbetrieb - rundumdieuhr, die sich alle im Umkreis von etwa 75 Km befinden. Die Erreichbarkeit zur Zentrale ist sehr gut und sehr gut Verkehrsgünstig gelegen. Eine GF, eine Personalführung, eine Lohnbuchhaltung und wir verfolgen alle das selbe Geschäftsziel mit den selben Geschäftsfeldern. Glaube wir sind als dazu berechtigt einen BR zu wählen.
Wir müssen aus gegebenen Anlas neu wählen, die meisten des alten BR sind zurück getreten bzw. haben die Firma verlassen. Anfechten will natürlich niemand die Wahl, jedenfalls habe ich dazu jetzt nichts gehört.
Ich glaube ich sollte zum besseren Verständnis etwas weiter ausholen.
Ich selber werde mich als BR bewerben. Wir haben dazu eine Liste mit 9 Namen fertig gemacht und die nötigen Stützunterschriften bereits gesammelt, wie 8 andere Listenvertreter auch. Unserer Meinung nach, die Bewerber unserer Liste und eigentlich auch die anderen Bewerberlisten, haben nun zwischenzeitlich mitbekommen das eigentlich niemand eine Listenwahl möchte. Wir haben uns alle auf die Vorschlagsliste eingetragen die bei dem WV ausliegt, insgesamt etwa 160 Mitarbeiter/innen.
Nun haben sich auch einige auf der Liste die beim WV ausliegt eingetragen, die nun die Plätze 111-129 auf dieser Liste belegen. Normalerweise hätten sich diese Bewerber, mich eingeschlossen, schon unter den oberen ersten eingetragen, da wir aber der festen Meinung waren das wir eine Listenwahl durchführen, kann sich dies nun sehr negativ auf die Platzverteilung auswirken, wenn doch noch jemand in letzter Minute eine Liste abgibt.
Alle Listenführer haben sich also innofiziell dazu geeinigt ihre Listen nicht abzugeben und alle vertrauen darauf das auch alle Listenführer ihr Versprechen einhalten. Ich weiss das dies so nicht ganz rechtens ist, wir wollen uns aber nicht dem Willen der Mehrzahl der Belegschaft wiedersetzen und unbedingt nun eine Listenwahl einleiten.
Nun haben wir aber natürlich doch unsere Ängste, dass ein Listenvertreter sein Wort bricht, er seine Liste einreicht und es dann zur Listenwahl kommt mit zwei Listen. Ich z.B. hätte mich wenn ich die Erkenntnisse schon vorher gehabt hätte ganz sicher in die Liste des WV unter den ersten 10 eingetragen aber bereits vor dem Aushang des Wahlauschreibens stand für die Listenvertreter eigentlich fest das wir Listenwahl machen wollen. Somit wäre als ich und viele andere ziemlich Nase wenn jetzt nun doch in allerletzte Minute, um 23:59 Uhr, doch eine Liste auftauchen würde und wir absolut keine Möglichkeiten hätten dies auch um 23:59 Uhr zu erfahren.
Deshalb ja meine Fragen. Ist es rechtlich, wie Kölner schreibt, bedenklich oder illegal mehere WV Büros zu haben wo Listen bis zum Agbaeendtermin eingereicht werden sollen oder müsste es eigentlich nur ein Büro geben wo alle ihre Listen abgeben müssen. Die Vorschlagsliste die beim WV liegt ist auch am wandern, mal in dem Büro, mal im anderen Büro, damit sich die Bewerber dort eintragen können und wie schon geschrieben sind diese Büros nur ein paar Stunden pro Tag geöffnet um seine Fragen zu stellen oder sich in dieser Liste eintrage zu können.
Und, wenn keine Uhrzeit angegeben worden ist und wir ein Dreichschichtbetrieb rund um die Uhr geöffnet sind, wäre dann die Abgabefrist bei 23:59 - 00:00 Uhr am Abgabeenddatum?
Ich weiss auch das dies so nicht ganz korrekt ist mit der Absprache von Persönlichkeitswahl statt Listenwahl, wir wollen alle aber schon auf die Mehrheit der Belegschaft hören die fast alle Persönlichkeitswahl machen möchten.
Ich hoffe Ihr versteht mein Problem und übersieht die nicht ganz korrekte Vorgehensweise.