Erstellt am 26.04.2018 um 21:37 Uhr von celestro
Gebt ihm neue Unterlagen und lasst ihn wählen. Vermerken und am Ende schauen, ob er Briefwahlunterlagen zurück geschickt hat. Die müssen dann aussortiert werden. Fertig!
Erstellt am 27.04.2018 um 07:36 Uhr von nicoline
Vielen Dank für die Antwort, hab ich mir auch so gedacht. Es gibt nur ein WV Mitglied, welches behauptet, der Beschäftigte darf nicht wählen, wenn er die Briefwahlunterlagen nicht abgibt.
Erstellt am 27.04.2018 um 08:10 Uhr von takkus
Äh wer nu: nicoline oder brieftante?
Erstellt am 27.04.2018 um 08:29 Uhr von fantil
nicoline, bist du es wirklich?
Erstellt am 27.04.2018 um 19:15 Uhr von nicoline
häääääää? Wie geht das denn? Nee, war ich nicht. Komisch