betriebsratswahl.deSeminare

Wahl eines neuen BR Vorsitzenden!

M
Mitstreiter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Liebe BR Kollegen, nächste Woche scheidet unser erster BR. Vorsitzender wegen Rentenalter aus. Er hat sein Amt als ersten Vorsitzender zum heutigem Tag niedergelegt und wir musste heute neu Wählen. jetzt meine Frage! ist es rechtens das er noch mit wählen darf? Das Ersatzmitglied was jetzt nachrückt hätte ja dann überhaupt keine Chance sich für ein Amt im Betriebsrat aufstellen zu lassen. Wie seht Ihr das ganze? Danke schon im Voraus für Eure Antworten.

1.63502

Community-Antworten (2)

M
Mainpower

18.04.2012 um 23:40 Uhr

Hallo, er hat sein Amt als BR Vorsitzender niedergelegt, ist aber noch bis zum letzten Tag BR. Also darf er auch noch wählen.

S
Snooker

18.04.2012 um 23:43 Uhr

@Mitstreiter Nach Deinen ausführungen ist er nur vom Amt des BRV zurück getreten. Demnach ist er anschliessend noch als ordendliches BRM im Amt bis der den Betrieb verlässt oder das Mandat als BRM aufgibt. Demnach darf er den neuen BRV noch mitwählen. Das Ersatzmitglied rückt erst nach dem ausscheiden des "Ruheständlers" oder seiner Amtsniederlegung als ordendliches Mitglied nach. Hat also vorher keine Chance sich als BRV aufstellen zu lassen.

Ihre Antwort