Hallo zusammen,
wir haben einige Kollegen die ihr Lebensarbeitszeitkonto dafür verwenden, die Zeit bis zur Rente zu "überbrücken". Sie gehen nach der Freistellung (so nenne ich jetzt mal die Entnahme der Ersparnis aus dem LAZ Lebensarbeitszeitkonto) direkt in die Regelaltersrente. Sie sind also nicht mehr aktiv im Unternehmen. Haben sie dennoch Wahlrecht?
Vielen Dank vorab