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Unterschrift auch vom Stellv. Wahlvorstandsvorsitzenden möglich?

H
Hänny
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, Wir haben im Wahlvorstand einen Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Das wurde so auhc vom BR bestimmt. Da wir über ganz Deutschland verteilt sitzen, sind wir im Wahlvorstand auch nicht alle an einem Ort. Die Unterschriften auf Protokollen und Wahlausschreiben dürfen ja keine digitalen sein. Ist es daher möglich, dass die Stellvertretung und der Protokollführer die Protokolle und Schreiben unterschreiben, um einmal viel Porto zu sparen und zum anderen aber auch lange Postlaufzeiten (Erfahrungsgemäß liegen die bei 3-5 Werktagen zwischen den Standorten)?

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Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

07.04.2022 um 12:01 Uhr

Porto sparen? echt jetzt! Die paar Euro fünfzig.

Ich würde das ganz pragmatisch angehen. Wahlausschrieben bzw Aushang mit Orgnalunterschirften Protokolle (von digitalen Sitzungen) erst einmal vom Stell. und Protokollführer unterschreiben und das bei Gelegenheit zusammen verschicken und die Unterschrift vom WVV nachholen - oder wenn ihr zusammen trefft.

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