Bestellung des stellvertretenden Wahlvorstandsvorsitzenden
Bestellung des stellvertretenden Wahlvorstandsvorsitzenden
Unsere Betriebsratsvorsitzende, die auch Vorsitzende des Wahlvorstandes ist, hat für morgen eine Wahlausschusssitzung einberufen um ihren Stellvertreter zu bestellen. Dies wird wohl unser Schriftführer sein. Meine Frage wäre, braucht die Wahlvorstandsvorsitzende überhaupt einen Stellvertreter. Ist das rechtens? Danke für euere Hilfe.
Community-Antworten (10)
18.11.2009 um 13:30 Uhr
Ja, der / die WVV braucht einen Stelli. Allerdings wird WVV und Stelli vom BR bestellt!
18.11.2009 um 13:34 Uhr
@DonJohnson, wenn ich Dich richtig verstehe, wird der Stellvertreter nicht vom Wahlausschuss gewählt, sondern vom Gesamtbetriebsrat. Ist das korrekt.
18.11.2009 um 13:39 Uhr
Vermutlich habe ich was falsch verstanden. Wenn der BR einen Ausschuß gebildet hat und diesem das übertragen hat, benennt der Ausschuß den WVV den Stelli usw. Ich dachte du meintest den Wahlvorstand... Habe mich da wohl verlesen. Meinst du mit Gesamtbetriebsrat das ganze Gremium oder wirklich den GBR?
18.11.2009 um 13:45 Uhr
@DonJohnson, letzte Woche wählten wir in einer BR-Sitzung (17 Mitg.), den Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht aus sieben Mitgliedern Am nächsten Tag wählte dann nur der Wahlausschuss den Wahlvorstandsvorsitzenden. Nun soll morgen der Stellvertreter vom Wahlausschuss bestellt werden.
18.11.2009 um 13:58 Uhr
albdonar, in einer anderen frage erwähntest du, ihr seid ein NEUGEGRÜNDETER BR, vorher gab es keinen..... könnte es sein, daß ihr noch keine 12 mo im amt seid, und deswegen vielleicht gar nicht wählen müsst ?
nur so ein gedanke......;-)
18.11.2009 um 13:59 Uhr
Ich verstehe nur nicht, warum ein Wahlausschuß gebildet wird. Der BR hat nur die Aufgabe den WV zu bestellen (natürlich mit WVV und Stelli). Weitere Aufgaben hat der BR bezüglich der Wahl nicht mehr. Hierfür extra einen Ausschuß zu bilden halte ich für unnötig, aber ok, sei es wie es sei. So kann man aber vorgehen...
18.11.2009 um 14:01 Uhr
kriegsrat Gut aufgepaßt - das war mir nciht mehr so parat :-(((
18.11.2009 um 14:37 Uhr
@DonJohnson, nein wir bestehen schon seit 2006. Ich schreibe wohl Wahlausschuss, meine aber den Wahlvorstand. Ja, muss jetzt morgen der Stellvertreter vom Wahlvorstand gewählt werden oder hätte dies schon in der BR-Sitzung erfolgen müssen. Hätte auch der Wahlvorstandsvorsitzende in der BR-Sitzung bestellt werden oder in der eigens am nächsten Tag berufenen Wahlvorstandssitzung.
18.11.2009 um 14:39 Uhr
Wie ich schon schrieb hätte der ganze WV inklusive WVV und Stelli vom BR benannt werden müssen.
18.11.2009 um 15:01 Uhr
Hallo albdonar,
siehe BetrVG Fitting 24. Auflage Seite 352 Randnotiz (Rn) 33 §16 ist es beschrieben.
mfg
Alessio
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