Bestellung des stellvertretenden Wahlvorstandsvorsitzenden

Unsere Betriebsratsvorsitzende, die auch Vorsitzende des Wahlvorstandes ist, hat für morgen eine Wahlausschusssitzung einberufen um ihren Stellvertreter zu bestellen. Dies wird wohl unser Schriftführer sein. Meine Frage wäre, braucht die Wahlvorstandsvorsitzende überhaupt einen Stellvertreter. Ist das rechtens?
Danke für euere Hilfe.