Fakt ist: Auf einer Wahlvorschlagsliste ist die Zustimmung eines Kandidaten noch nicht unterschrieben, aber die Stützunterschriften bereits vorhanden. (das ist ja schon mal nicht rechtens). Nun ist es so, dass der Kandidat, der auf der einen Liste noch nicht unterschrieben hat, eine neue Wahlvorschlagsliste als Listenführer abgegeben hat. Er hat wohl hierfür noch ein paar Stützunterschriften gefunden. Ist dies denn überhaupt rechtens, bzw. Kann der Kandidat nach Abgabe der Stützunterschriften, auch mit seiner Erlaubnis dazu, einfach vom WV gestrichen werden, so dass er eine neue Vorschlagsliste machen kann?