Erstellt am 06.04.2022 um 17:36 Uhr von celestro
Wenn ein Kandidat auf 2 Listen erscheint, dann muss der WV ihn fragen, welche Kandidatur er aufrecht hält. Äußert er sich nicht, wird er von beiden Listen gestrichen. Also ja, das ist möglich. Das Problem bei Euch ... wenn er die Zustimmung auf Eurer Liste nicht mehr gibt, wird die Liste beim Einreichen fehlerhaft sein und wenn er die Unterschrift nicht nachträglich noch gibt, wird Eure Liste nicht zugelassen.
Ihr solltet also schleunigst die Leute ohne diesen MA nochmal vorbereiten.
Erstellt am 06.04.2022 um 18:58 Uhr von Deputy7
Die Abgabefrist ist bereits verstrichen. Im Falle eines Ausstreichen des Kandidaten, dessen Unterschrift fehlte, nachträglich ergänzt, oder gestrichen wurde, müssten doch demnach alle Stützunterschriften neu eingeholt werden.?
Erstellt am 07.04.2022 um 08:41 Uhr von rtjum
"müssten doch demnach alle Stützunterschriften neu eingeholt werden.?"
dafür ist es zu spät. Die abgegebene Liste hat einen Mangel, nämlich die fehlende Zustimmung eines Kandidaten. Dafür bekommt der Listenvertreter eine Nachfrist, wenn in dieser Nachfrist die Unterschrift nicht erfolgt dann ist die Liste ungültig.