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Zustimmung auf Wahlvorschlagslisten

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Deputy7
Apr 2022 bearbeitet

Fakt ist: Auf einer Wahlvorschlagsliste ist die Zustimmung eines Kandidaten noch nicht unterschrieben, aber die Stützunterschriften bereits vorhanden. (das ist ja schon mal nicht rechtens). Nun ist es so, dass der Kandidat, der auf der einen Liste noch nicht unterschrieben hat, eine neue Wahlvorschlagsliste als Listenführer abgegeben hat. Er hat wohl hierfür noch ein paar Stützunterschriften gefunden. Ist dies denn überhaupt rechtens, bzw. Kann der Kandidat nach Abgabe der Stützunterschriften, auch mit seiner Erlaubnis dazu, einfach vom WV gestrichen werden, so dass er eine neue Vorschlagsliste machen kann?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

06.04.2022 um 19:36 Uhr

Wenn ein Kandidat auf 2 Listen erscheint, dann muss der WV ihn fragen, welche Kandidatur er aufrecht hält. Äußert er sich nicht, wird er von beiden Listen gestrichen. Also ja, das ist möglich. Das Problem bei Euch ... wenn er die Zustimmung auf Eurer Liste nicht mehr gibt, wird die Liste beim Einreichen fehlerhaft sein und wenn er die Unterschrift nicht nachträglich noch gibt, wird Eure Liste nicht zugelassen.

Ihr solltet also schleunigst die Leute ohne diesen MA nochmal vorbereiten.

D
Deputy7

06.04.2022 um 20:58 Uhr

Die Abgabefrist ist bereits verstrichen. Im Falle eines Ausstreichen des Kandidaten, dessen Unterschrift fehlte, nachträglich ergänzt, oder gestrichen wurde, müssten doch demnach alle Stützunterschriften neu eingeholt werden.?

R
rtjum

07.04.2022 um 10:41 Uhr

"müssten doch demnach alle Stützunterschriften neu eingeholt werden.?" dafür ist es zu spät. Die abgegebene Liste hat einen Mangel, nämlich die fehlende Zustimmung eines Kandidaten. Dafür bekommt der Listenvertreter eine Nachfrist, wenn in dieser Nachfrist die Unterschrift nicht erfolgt dann ist die Liste ungültig.

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