Neuwahl oder nicht ?
Hallo Kollegen/innen,
wir waren am Standort bei der letzten BR-Wahl in 03/2010, 383 feste MA. Bis 12/2011 (also innerhalb eines Jahres) sind wir auf 482 feste MA gestiegen. Laut BetrVG § 13, Abs. (2) 1 ist definiert, daß neu gewählt werden muss, wenn innerhalb von 24 Monaten die Belegschaft um die Hälfte, aber mind. um 50 gestiegen oder gesunken ist. Sehr ich dies richtig, dass bei Erreichen einer dieser Voraussetzungen neu gewählt werden müßte (alos auch wir)?
LG Luciano
Community-Antworten (2)
23.01.2012 um 08:52 Uhr
Leider nein, es ist keine Entweder-Oder-Bestimmung sondern beide Vorraussetzungen müssen erfüllt werden. Siehe Fitting Randnotiz 29.
23.01.2012 um 09:50 Uhr
Ergänzung: Im §13 steht auch nicht "innerhalb von 24 Monaten" sondern "mit Ablauf von 24 Monaten". Die 24 Monate sind exakt 2 Jahre nach der Wahl abgelaufen, also an EINEM GANZ BESTIMMTEN Tag in 03/2012.
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