Erstellt am 17.03.2022 um 21:42 Uhr von celestro
Nein, eure Liste ist nicht ungültig.
Der WV wird ihn auffordern, sich zur Stützung / Kandidatur zu erklären. Dann wird man weitersehen.
Erstellt am 18.03.2022 um 00:58 Uhr von R.Staunlich
Warum sollte der WV ihn auffordern, sich zur Stützung zu erklären?
Erstellt am 18.03.2022 um 10:13 Uhr von celestro
damit klar ist, das er zwar Kandidat ist, aber nicht stützen will? Normalerweise werden Kandidatenunterschriften ja als Stützunterschriften angesehen. Sofern die Liste eh mehr als genug Unterschriften hat, mag man als WV ggf. davon absehen nachzufragen.
Erstellt am 18.03.2022 um 15:04 Uhr von R.Staunlich
"Normalerweise werden Kandidatenunterschriften ja als Stützunterschriften angesehen."
Beziehst Du Dich dabei auf 7 ABR 65/11 vom 06.11.2013?
Erstellt am 18.03.2022 um 15:21 Uhr von celestro
Nein! Aber selbst wenn ... dann ... was?
Erstellt am 18.03.2022 um 16:04 Uhr von R.Staunlich
Ok, woher nimmst Du dann das "normalerweise"? Ich finde da nämlich nur differenziertere Fundstellen.
Erstellt am 18.03.2022 um 16:48 Uhr von celestro
Ach Pjöööng ... was spielt das für eine Rolle? Was sagt UNS denn der BAG Beschluss? Ist es definitiv nicht so? Oder doch?
Deine Art zu diskutieren ist hier noch nie gut angekommen. Wieso bist Du überhaupt zurückgekommen?
Erstellt am 18.03.2022 um 17:42 Uhr von R.Staunlich