In § 18 (3) BetrVG steht, dass die Niederschrift unverzüglich nach Wahl an die AN bekannt gegeben werden muss. In § 18 WO steht jedoch, wenn die BR Mitglieder endgültig feststehen muss es unverzüglich an die AN veröffentlich werden.

Für mich stehen die beiden Paragraphen im Widerspruch. Welcher trifft zu?