Erstellt am 03.03.2022 um 07:33 Uhr von seehas
ja, er ist am Wahltag wahlberechtigt
nein, Sitzungen des Wahlausschuss sind nichtöffentlich, die Stimmauszählung ist keine Sitzung
Erstellt am 03.03.2022 um 08:37 Uhr von Maja8383
1. JA (er DARF) NEIN (er DARF NICHT)
2. NEIN
Erstellt am 03.03.2022 um 11:33 Uhr von Challenger
Leiharbeitnehmer sind gemäß § 7 S. 2 BetrVG wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Erstellt am 03.03.2022 um 11:38 Uhr von celestro
Und ja, der LA darf mitwählen ... egal wieviele Tage NACH der Wahl der LA ausscheidet.
Erstellt am 03.03.2022 um 13:27 Uhr von netteannette
Zu Frage 2: Was heißt "öffentliche Wahlvorstandssitzung"
Sowohl beim vereinfachtes als auch normalen Wahlverfahren sagt das BetrVG (§14 a Rn 9 bzw. §18 d) in "betriebsöffentlicher" Sitzung. Also ich sag JA
Erstellt am 03.03.2022 um 16:17 Uhr von R.Staunlich
Auch die WO selber (also nicht nur die Kommentierungen) sagt ganz klar, dass es auch öffentliche Sitzungen des BR gibt.
@netteannette, könntest Du bitte dazu schreiben um welchen Kommentar es sich handelt.