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Wahlrecht in Probezeit

S
Sportler
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wie ist das Wahlrecht (Betriebsrat) bei Mitarbeitern, welche erst 1-2 Monate dem Betrieb angehören? Müssen neue Mitarbeiter den Betrieb min. 3 Monate angehören?

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Community-Antworten (6)

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Jumper1994

28.02.2022 um 09:39 Uhr

Wahl­be­rech­tigt sind al­le Ar­beit­neh­mer des Be­triebs, die min­des­tens 16 Jah­re alt sind (§ 7 Satz 1 Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz - Be­trVG). Das Wahl­al­ter für das ak­ti­ve Wahl­recht, d.h. für das Recht zu wählen, wur­de durch das "Be­triebsräte­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz" (vom 14.06.2021, BGBl I, S.1762) mit Wir­kung ab dem 18.06.2021 auf 16 Jah­re ab­ge­senkt (von zu­vor 18 Jah­ren).

Leih­ar­beit­neh­mer können im Ein­satz­be­trieb wählen, wenn sie dort be­reits länger als drei Mo­na­te ar­bei­ten (§ 7 Satz 2 Be­trVG).

R
rtjum

28.02.2022 um 10:30 Uhr

"Leih­ar­beit­neh­mer können im Ein­satz­be­trieb wählen, wenn sie dort be­reits länger als drei Mo­na­te ar­bei­ten (§ 7 Satz 2 Be­trVG)." so nicht ganz richtig wie ich neulich erst lernen durfte. LA sind wahlberechtigt wenn sie länger als 3 Monate eingesetzt werden nicht sind

S
Sportler

28.02.2022 um 10:36 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Die Frage bezieht sich auf neue Mitarbeiter, welche zur Wahlzeit 1-2 Monate dem Betrieb angehören. (Probezeit) Sind diese auch Wahlberechtigt?

J
Jumper1994

28.02.2022 um 10:53 Uhr

Ja dürfen Sie. Es wurde ja jetzt auch die Frist geändert wie lange man an der Wählerliste herumdoktoren kann, sodass auch ganz "frische" Mitarbeiter wählen dürfen.

"Ab sofort sind Korrekturen an der Wählerliste noch bis zum Abschluss der Stimmabgabe am Tag der Wahl zulässig - also deutlich länger als bisher, weshalb kurz vor der Wahl eingestellte oder umgesetzte Arbeitnehmer:innen möglicherweise auch an der Wahl teilnehmen können."

Ich hab das auch grade mit den 3 Monaten im Betrieb gelesen, aber das ist mMn. nirgends belegt.

R
rtjum

28.02.2022 um 11:06 Uhr

"aber das ist mMn. nirgends belegt" nachdem im Gesetz "werden" und nicht "sind" steht habe ich mir dann auch mal die Kommentierungen angeschaut und der Fitting ist da z.B. recht eindeutig. Ich habe nur die 29. Auflage zur Hand, da sind das die RN 59ff zu §7

R
R.Staunlich

28.02.2022 um 13:57 Uhr

Jumper 1994, bei Deinem Zitat hat der Praktikant des Bund Verlages aber am Rande seiner Kompetenz gearbeitet. Bisher hieß es bezüglich Ergänzung der Wählerliste: "... bis zum Tage vor Beginn der Stimmabgabe ..." und nun heißt es "... bis zum Abschluss der Stimmabgabe ...". Damit dürfte es sich in den meisten Betrieben um exakt einenTag mehr handeln. Und "kurz vor der Wahl eingestellte oder umgesetzte Arbeitnehmer:innen" konnten auch schon früher mitwählen, wenn sie ansonsten die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt haben.

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