Erstellt am 21.02.2022 um 09:58 Uhr von Enigmathika
"Außerdem soll ich Wahlleiter sein."
Wer sagt das? Das neue Gremium wählt sich den Walleiter bei der konstituierenden Sitzung. Solltest Du diesem Gremium also nicht angehören, kannst Du auch nicht Wahlleiter sein.
Ob Du als Assistenz dabei sein darfst, um Protokoll zu führen, würde ich spontan ebenfalls verneinen, obwohl ich hier nicht ganz so sicher bin. Ich würde meinen, dass der neue Betriebsrat selbst entscheidet und erst einmal beschließen muss, wer ihm assistiert.
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 21.02.2022 um 11:41 Uhr von PhAm
Die konstituierende Sitzung leitet bei uns der/die Wahlvorstandsvorsitzende bis der/die Betriebsratsvorsitzende gewählt ist. Der/die übernimmt die Sitzung dann.
Erstellt am 21.02.2022 um 11:45 Uhr von celestro
@PhAm
Das ist so aber (eventuell) nicht richtig.
"Sobald der Wahlleiter gewählt ist, muss der Vorsitzende des Wahlvorstands die Betriebsratssitzung verlassen, wenn er nicht selbst zum Kreis der neu gewählten Betriebsratsmitglieder gehört.
https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/konstituierende-sitzung"
Erstellt am 21.02.2022 um 11:57 Uhr von Enigmathika
@PhAm "Die konstituierende Sitzung leitet bei uns der/die Wahlvorstandsvorsitzende bis der/die Betriebsratsvorsitzende gewählt ist. Der/die übernimmt die Sitzung dann."
Das ist eine "eigenwillige" Auslegung des BetrVG
Im BetrVG steht:
"1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, !!! bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat !!!."
Erstellt am 21.02.2022 um 12:22 Uhr von IlkaB
So, die Idee mit "Assistenz als Wahlleiter" ist inzwischen wieder beerdigt worden, aus dem von Enigmathika genannten Grund.
Was meine Anwesenheit als Protokolltante angeht: es steht dem Gremium frei zu beschließen, dass ich nicht teilnehmen/protokollieren soll.
Erstellt am 21.02.2022 um 12:46 Uhr von PhAm
@celestro und Enigmathika
Dann haben wir es offensichtlich bislang falsch gemacht.
Danke für den Hinweis.
Erstellt am 21.02.2022 um 13:17 Uhr von Enigmathika
@IlkaB Nur so aus Neugier: Wer hat denn den Wunsch geäußert, dass Du die konstituierende Sitzung protokollierst? Denn das Recht, dich um die Teilnahme an der Sitzung und deren Protokollierung zu bitten, hat meiner Ansicht nach nur der Betriebsrat. (der sich aber in dieser Sitzung erst konstituiert.)
Erstellt am 21.02.2022 um 14:03 Uhr von celestro
Bin da zu 100% bei Enigmathika:
"dich um die Teilnahme an der Sitzung und deren Protokollierung zu bitten, hat meiner Ansicht nach nur der Betriebsrat. (der sich aber in dieser Sitzung erst konstituiert.)"
der alte BR ist zwar noch im Amt, aber kann zu der Konstituierung keine Protokollantin schicken.
Daher ist das:
"Was meine Anwesenheit als Protokolltante angeht: es steht dem Gremium frei zu beschließen, dass ich nicht teilnehmen/protokollieren soll."
mMn sehr kritisch zu sehen. Denn wenn die Konstituierung aufgrund Anwesenheit von "nicht teilnahmeberechtigten Personen" in Frage steht ... könnte das massive Probleme mit sich bringen.
Erstellt am 21.02.2022 um 14:03 Uhr von relfe
@Enigmathika @celestro
wieso sollte der BR (neu oder alt) die "Protokolltante" einladen können?
eigentlich beruft der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung ein, somit kann (meine Meinung) auch nur der Wahlvorstand als "Einlader" den Personenkreis erweitern?
Wer soll den die "Protokolltante" einladen, wenn nicht der zur Einladung Befugte?
Erstellt am 21.02.2022 um 14:06 Uhr von IlkaB
Das war die Idee unseres gesamten Gremiums - einer sprach es aus und alle anderen fanden es super. Von 11 bleiben 8 im "neuen" BR, von daher wird man mich kaum wieder wegschicken (wegen Platznöten und Gremiumsgröße machen wir die Konstituierende im Hotel). Protokollieren ist halt nicht gerade beliebt. Ich protokolliere auch bei etlichen anderen Sitzungen, insofern ist die Idee jetzt nicht gerade an den Haaren herbeigezogen.
Erstellt am 21.02.2022 um 14:06 Uhr von celestro
@relfe
der WV lädt ein ... ABER zu der Sitzung darf noch nicht einmal der ganze WV gehen, sondern nur der WVV. Ich sehe nicht, wie der WVV die Teilnehmerliste erweitern können (bzw. dürfen) sollte.
P.S. Sehe auch keine Schwierigkeit darin, dass aus den Reihen des sich konstituierenden BR mal einer ausnahmsweise das Protokoll übernimmt.
ein möglicher Ausweg:
https://www.betriebsratswahl.de/konstituierende-sitzung
"Es steht dem Gremium jedoch frei, auch andere Ämter bereits in der konstituierenden Sitzung zu wählen. Entweder für den Fall, dass der Betriebsrat diese Ämter für sich für sinnvoll hält, oder wenn der Gesetzgeber den Betriebsrat verpflichtet, derartige Ämter zu besetzen.
Der Betriebsrat kann also beispielsweise bereits in der konstituierenden Sitzung einen Protokollführer, die Mitglieder des Betriebs- und Wirtschaftsausschusses sowie die Vertreter für den Gesamt-und Konzernbetriebsrat wählen."
Man könnte also einen Protokollführer direkt im Anschluss an die Wahlen zum BRV und BRV-S bestimmen. Dann würde sich der Teil der Protokollführung, die jemand aus den Reihen des neuen BR übernehmen müsste, auf die Wahl (von BRV und BRV-S) beschränken.
Erstellt am 21.02.2022 um 14:40 Uhr von Relfe
@celestro,
ok, ich hatte das mit dem "bin da zu 100% bei .." so verstanden, dass sich das auch auf die Einladung durch den BR bezieht.
Erstellt am 21.02.2022 um 14:41 Uhr von Enigmathika
@relfe "Wer soll den die "Protokolltante" einladen, wenn nicht der zur Einladung Befugte?"
Das ist der springende Punkt: Der Wahlvorstandsvorsitzende darf nur die gewählten BR-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung einladen. Also darf niemand die "Protokolltante" einladen.
@IlkaB "Das war die Idee unseres gesamten Gremiums" Also bist Du selbst Mitglied des Gremiums? Dann ist doch alles gut!
Es würde im anderen Fall rein theoretisch übrigens reichen, wenn von den drei Neuen eine Person Deine Anwesenheit beanstandet. Dann MÜSSTE man Dich sogar wegschicken. Aber die alten Hasen würden die jungen Zweifler bestimmt schnell überzeugen. ;-)
Erstellt am 21.02.2022 um 14:53 Uhr von celestro
"Also bist Du selbst Mitglied des Gremiums? Dann ist doch alles gut!"
Kann ich mir nicht vorstellen:
"Gewünscht ist, dass ich, die Assistenz des bisherigen BRs zum Protokollieren dabei ist. Außerdem soll ich Wahlleiter sein."
also wenn BRM ... alles gut ... wenn nicht ... Wahlleiter auf gar keinen Fall. Protokoll ggf. nach oben genanntem Text.
Erstellt am 22.02.2022 um 07:34 Uhr von IlkaB
Ich bin kein BR-Mitglied, auch wenn mich die BR-Arbeit sehr interessiert.
Ich glaube, das ist ein Fall von "wir machen es wie die anderen". Kürzlich gab es im KBR Neuwahlen (lange Vorgeschichte) und der für den KBR angestellte Assistent führte dort bei der konstituierenden Sitzung ebenfalls Protokoll. Warum machen wir es nicht ebenso?
Nun ja: ich habe sowohl unseren Wahlvorstand als auch unseren BRV gebeten, die Idee "Protokollieren" noch mal ganz genau zu prüfen. Ich wäre zwar gerne dabei - das war jetzt meine erste BR-Wahl als BR-Assistenz (und Wahlhelfer) - aber wenn meine Teilnahme die Wahl noch anfechtbar machen könnte, dann will ich nicht teilnehmen - das ist es nicht wert.