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Wer darf Wahlleiter in der konstituierenden Sitzung sein?

I
IlkaB
Feb 2022 bearbeitet

Moin zusammen, wir haben einen neuen Betriebsrat gewählt und am Freitag ist die konstituierende Sitzung. Gewünscht ist, dass ich, die Assistenz des bisherigen BRs zum Protokollieren dabei ist. Außerdem soll ich Wahlleiter sein.

Geht das überhaupt?

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Community-Antworten (15)

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enigmathika

21.02.2022 um 10:58 Uhr

"Außerdem soll ich Wahlleiter sein."

Wer sagt das? Das neue Gremium wählt sich den Walleiter bei der konstituierenden Sitzung. Solltest Du diesem Gremium also nicht angehören, kannst Du auch nicht Wahlleiter sein.

Ob Du als Assistenz dabei sein darfst, um Protokoll zu führen, würde ich spontan ebenfalls verneinen, obwohl ich hier nicht ganz so sicher bin. Ich würde meinen, dass der neue Betriebsrat selbst entscheidet und erst einmal beschließen muss, wer ihm assistiert.

Gruß

Enigmathika

P
PhAm

21.02.2022 um 12:41 Uhr

Die konstituierende Sitzung leitet bei uns der/die Wahlvorstandsvorsitzende bis der/die Betriebsratsvorsitzende gewählt ist. Der/die übernimmt die Sitzung dann.

C
celestro

21.02.2022 um 12:45 Uhr

@PhAm

Das ist so aber (eventuell) nicht richtig.

"Sobald der Wahlleiter gewählt ist, muss der Vorsitzende des Wahlvorstands die Betriebsratssitzung verlassen, wenn er nicht selbst zum Kreis der neu gewählten Betriebsratsmitglieder gehört.

https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/konstituierende-sitzung"

E
enigmathika

21.02.2022 um 12:57 Uhr

@PhAm "Die konstituierende Sitzung leitet bei uns der/die Wahlvorstandsvorsitzende bis der/die Betriebsratsvorsitzende gewählt ist. Der/die übernimmt die Sitzung dann."

Das ist eine "eigenwillige" Auslegung des BetrVG

Im BetrVG steht:

"1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, !!! bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat !!!."

I
IlkaB

21.02.2022 um 13:22 Uhr

So, die Idee mit "Assistenz als Wahlleiter" ist inzwischen wieder beerdigt worden, aus dem von Enigmathika genannten Grund.

Was meine Anwesenheit als Protokolltante angeht: es steht dem Gremium frei zu beschließen, dass ich nicht teilnehmen/protokollieren soll.

P
PhAm

21.02.2022 um 13:46 Uhr

@celestro und Enigmathika Dann haben wir es offensichtlich bislang falsch gemacht. Danke für den Hinweis.

E
enigmathika

21.02.2022 um 14:17 Uhr

@IlkaB Nur so aus Neugier: Wer hat denn den Wunsch geäußert, dass Du die konstituierende Sitzung protokollierst? Denn das Recht, dich um die Teilnahme an der Sitzung und deren Protokollierung zu bitten, hat meiner Ansicht nach nur der Betriebsrat. (der sich aber in dieser Sitzung erst konstituiert.)

C
celestro

21.02.2022 um 15:03 Uhr

Bin da zu 100% bei Enigmathika:

"dich um die Teilnahme an der Sitzung und deren Protokollierung zu bitten, hat meiner Ansicht nach nur der Betriebsrat. (der sich aber in dieser Sitzung erst konstituiert.)"

der alte BR ist zwar noch im Amt, aber kann zu der Konstituierung keine Protokollantin schicken.

Daher ist das:

"Was meine Anwesenheit als Protokolltante angeht: es steht dem Gremium frei zu beschließen, dass ich nicht teilnehmen/protokollieren soll."

mMn sehr kritisch zu sehen. Denn wenn die Konstituierung aufgrund Anwesenheit von "nicht teilnahmeberechtigten Personen" in Frage steht ... könnte das massive Probleme mit sich bringen.

R
Relfe

21.02.2022 um 15:03 Uhr

@Enigmathika @celestro wieso sollte der BR (neu oder alt) die "Protokolltante" einladen können? eigentlich beruft der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung ein, somit kann (meine Meinung) auch nur der Wahlvorstand als "Einlader" den Personenkreis erweitern? Wer soll den die "Protokolltante" einladen, wenn nicht der zur Einladung Befugte?

I
IlkaB

21.02.2022 um 15:06 Uhr

Das war die Idee unseres gesamten Gremiums - einer sprach es aus und alle anderen fanden es super. Von 11 bleiben 8 im "neuen" BR, von daher wird man mich kaum wieder wegschicken (wegen Platznöten und Gremiumsgröße machen wir die Konstituierende im Hotel). Protokollieren ist halt nicht gerade beliebt. Ich protokolliere auch bei etlichen anderen Sitzungen, insofern ist die Idee jetzt nicht gerade an den Haaren herbeigezogen.

C
celestro

21.02.2022 um 15:06 Uhr

@relfe

der WV lädt ein ... ABER zu der Sitzung darf noch nicht einmal der ganze WV gehen, sondern nur der WVV. Ich sehe nicht, wie der WVV die Teilnehmerliste erweitern können (bzw. dürfen) sollte.

P.S. Sehe auch keine Schwierigkeit darin, dass aus den Reihen des sich konstituierenden BR mal einer ausnahmsweise das Protokoll übernimmt.

ein möglicher Ausweg:

https://www.betriebsratswahl.de/konstituierende-sitzung

"Es steht dem Gremium jedoch frei, auch andere Ämter bereits in der konstituierenden Sitzung zu wählen. Entweder für den Fall, dass der Betriebsrat diese Ämter für sich für sinnvoll hält, oder wenn der Gesetzgeber den Betriebsrat verpflichtet, derartige Ämter zu besetzen.

Der Betriebsrat kann also beispielsweise bereits in der konstituierenden Sitzung einen Protokollführer, die Mitglieder des Betriebs- und Wirtschaftsausschusses sowie die Vertreter für den Gesamt-und Konzernbetriebsrat wählen."

Man könnte also einen Protokollführer direkt im Anschluss an die Wahlen zum BRV und BRV-S bestimmen. Dann würde sich der Teil der Protokollführung, die jemand aus den Reihen des neuen BR übernehmen müsste, auf die Wahl (von BRV und BRV-S) beschränken.

R
Relfe

21.02.2022 um 15:40 Uhr

@celestro, ok, ich hatte das mit dem "bin da zu 100% bei .." so verstanden, dass sich das auch auf die Einladung durch den BR bezieht.

E
enigmathika

21.02.2022 um 15:41 Uhr

@relfe "Wer soll den die "Protokolltante" einladen, wenn nicht der zur Einladung Befugte?"

Das ist der springende Punkt: Der Wahlvorstandsvorsitzende darf nur die gewählten BR-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung einladen. Also darf niemand die "Protokolltante" einladen.

@IlkaB "Das war die Idee unseres gesamten Gremiums" Also bist Du selbst Mitglied des Gremiums? Dann ist doch alles gut!

Es würde im anderen Fall rein theoretisch übrigens reichen, wenn von den drei Neuen eine Person Deine Anwesenheit beanstandet. Dann MÜSSTE man Dich sogar wegschicken. Aber die alten Hasen würden die jungen Zweifler bestimmt schnell überzeugen. ;-)

C
celestro

21.02.2022 um 15:53 Uhr

"Also bist Du selbst Mitglied des Gremiums? Dann ist doch alles gut!"

Kann ich mir nicht vorstellen:

"Gewünscht ist, dass ich, die Assistenz des bisherigen BRs zum Protokollieren dabei ist. Außerdem soll ich Wahlleiter sein."

also wenn BRM ... alles gut ... wenn nicht ... Wahlleiter auf gar keinen Fall. Protokoll ggf. nach oben genanntem Text.

I
IlkaB

22.02.2022 um 08:34 Uhr

Ich bin kein BR-Mitglied, auch wenn mich die BR-Arbeit sehr interessiert.

Ich glaube, das ist ein Fall von "wir machen es wie die anderen". Kürzlich gab es im KBR Neuwahlen (lange Vorgeschichte) und der für den KBR angestellte Assistent führte dort bei der konstituierenden Sitzung ebenfalls Protokoll. Warum machen wir es nicht ebenso?

Nun ja: ich habe sowohl unseren Wahlvorstand als auch unseren BRV gebeten, die Idee "Protokollieren" noch mal ganz genau zu prüfen. Ich wäre zwar gerne dabei - das war jetzt meine erste BR-Wahl als BR-Assistenz (und Wahlhelfer) - aber wenn meine Teilnahme die Wahl noch anfechtbar machen könnte, dann will ich nicht teilnehmen - das ist es nicht wert.

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