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Nachfrage erweitert: Konstituierende Sitzung- Aufgabe des Wahlleiters versus Aufgabe neuer BR-Vorsitzender

F
Fragezeichenxy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in der konstituierenden Sitzung nach der BR-Wahl wird nach Eröffnung der Sitzung durch den Wahlvorstand ein Wahlleiter aus den Reihen der Teilnehmer gewählt (oder bestimmt?), der dann die Wahl des neuen BR-Vorsitzenden organisiert. Frage: ist danach zwingend der neue BR-Vorsitzende verantwortlich (übernimmt also die weiter Wahlleitung), dass sein Stellvertreter und der Betriebsausschuss mit Ersatzmitgliedern gewählt wird oder kann dies auch weiter vom Wahlleiter organisiert werden? Gestzesquelle bzw. Kommentar falls möglich bitte angeben.Danke

Danke für die Antwort, offen bleibt die Frage, obgleich natürlich die Sitzungsleitung an den neuen BRV übergeht, ob die Funktion des Wahlleiters damit beendet ist - oder ob er/sie auch die Wahl des BAes und der stellv. BAler durchführt. Erbitte Klärung, danke.

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Community-Antworten (4)

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nicoline

13.03.2010 um 00:39 Uhr

Fragezeichenxy ein Wahlleiter aus den Reihen der Teilnehmer gewählt (oder bestimmt?) Gewählt!

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

§ 29 BetrVG, Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats Rn 11

Die Wahl des Wahlleiters erfolgt durch den BR in seiner Gesamtheit. Gewählt ist, wer von den vorgeschlagenen Kandidaten die meisten Stimmen erhält. Es genügt die einfache Mehrheit.

Frage: ist danach zwingend der neue BR-Vorsitzende verantwortlich (übernimmt also die weiter Wahlleitung), Nach der Wahl des Wahlleiters hat der WVV die Sitzung zu verlassen, da diese nicht öffentlich ist, es sei denn, der WVV ist selber BRM.

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

§ 29 BetrVG, Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats Rn 12

Nach seiner Wahl übernimmt der Wahlleiter die Leitung der konstituierenden Sitzung. Er hat nunmehr die Wahl des BR-Vorsitzenden und seines Stellvertreters durchzuführen (Fitting, Rn. 19; GK-Raab, Rn. 20; GL, Rn. 8; HSWGN-Glock, Rn. 12; MünchArb-Joost, § 307 Rn. 39; ErfK-Eisemann, Rn. 1; offen Richardi-Thüsing, Rn. 13 f.). Mit der Wahl des BR-Vorsitzenden und seines Stellvertreters und der Annahme der Wahl durch die beiden Gewählten ist der BR formal konstituiert. Die Leitung der Sitzung geht auf den Vorsitzenden über.

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DonJohnson

13.03.2010 um 09:37 Uhr

Und so richtig geil wird es, wenn der WVV auch zum neugewählten Gremium gehört, der WVV dann die Wahl des Wahlleiters übernimmt, es selber wird und dann als Wahlleiter die BRV wahl durchführt und auch das selber wird... Na wenn er dann nciht mal ne Schizo Persönlichkeit ist ;-)

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nicoline

13.03.2010 um 10:01 Uhr

DJ, Na wenn er dann nciht mal ne Schizo Persönlichkeit ist ;-) ich würde eher sagen multiple Persönlichkeit! ;-)))

offen bleibt die Frage, obgleich natürlich die Sitzungsleitung an den neuen BRV übergeht, ob die Funktion des Wahlleiters damit beendet ist - oder ob er/sie auch die Wahl des BAes und der stellv. BAler durchführt. Erbitte Klärung, danke. wieso bleibt die Frage offen? Das Gremium wählt und der BRV leitet diese Wahl, wo ist da jetzt das Problem?

F
Fragezeichenxy

13.03.2010 um 12:52 Uhr

nicoline, alles klar, danke - wird schon werden.

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