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Wahlrecht - Duale Studentin

N
NebelCB
Feb 2022 bearbeitet

In unsere Firma ist eine duale Studentin beschäftigt. Sie absolviert also die Praxisphasen während ihres gesamten Studiums in unserer Firma. Laut Personalplanerin besteht keine Arbeitsvertrag. Wie verhält es sich nun mit dem Wahlrecht für diese Studentin. Kein Arbeitsvertrag = keine Wahlrecht?

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

21.02.2022 um 09:53 Uhr

Es spielt keine Rolle ob jemand einen Arbeitsvertrag hat. Duale Studenten sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG.

N
NebelCB

21.02.2022 um 10:02 Uhr

"Es spielt keine Rolle ob jemand einen Arbeitsvertrag hat. Duale Studenten sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG."

Haben duale Studenten also auch passives Wahlrecht?

W
wdliss

21.02.2022 um 10:04 Uhr

Ja, haben sie auch.

R
rtjum

21.02.2022 um 15:40 Uhr

"Ja, haben sie auch." wenn die einen Arbeitsvertrag haben sehe ich das ja auch so, aber in diesem Fall -> Laut Personalplanerin besteht keine Arbeitsvertrag." bin ich mir nicht so sicher. Obwoh ich bisher dachte dass es immer einen Vertrag geben muss...

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