Erstellt am 21.02.2022 um 08:53 Uhr von moreno
Es spielt keine Rolle ob jemand einen Arbeitsvertrag hat. Duale Studenten sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG.
Erstellt am 21.02.2022 um 09:02 Uhr von NebelCB
"Es spielt keine Rolle ob jemand einen Arbeitsvertrag hat. Duale Studenten sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG."
Haben duale Studenten also auch passives Wahlrecht?
Erstellt am 21.02.2022 um 09:04 Uhr von wdliss
Erstellt am 21.02.2022 um 14:40 Uhr von rtjum
"Ja, haben sie auch." wenn die einen Arbeitsvertrag haben sehe ich das ja auch so, aber in diesem Fall -> Laut Personalplanerin besteht keine Arbeitsvertrag." bin ich mir nicht so sicher.
Obwoh ich bisher dachte dass es immer einen Vertrag geben muss...