Wahlrecht - Duale Studentin
In unsere Firma ist eine duale Studentin beschäftigt. Sie absolviert also die Praxisphasen während ihres gesamten Studiums in unserer Firma. Laut Personalplanerin besteht keine Arbeitsvertrag. Wie verhält es sich nun mit dem Wahlrecht für diese Studentin. Kein Arbeitsvertrag = keine Wahlrecht?
Community-Antworten (4)
21.02.2022 um 09:53 Uhr
Es spielt keine Rolle ob jemand einen Arbeitsvertrag hat. Duale Studenten sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG.
21.02.2022 um 10:02 Uhr
"Es spielt keine Rolle ob jemand einen Arbeitsvertrag hat. Duale Studenten sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG."
Haben duale Studenten also auch passives Wahlrecht?
21.02.2022 um 10:04 Uhr
Ja, haben sie auch.
21.02.2022 um 15:40 Uhr
"Ja, haben sie auch." wenn die einen Arbeitsvertrag haben sehe ich das ja auch so, aber in diesem Fall -> Laut Personalplanerin besteht keine Arbeitsvertrag." bin ich mir nicht so sicher. Obwoh ich bisher dachte dass es immer einen Vertrag geben muss...
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