Erstellt am 17.02.2022 um 15:23 Uhr von celestro
Mir ist gerade schleierhaft, wie man diesen Fehler heilen können sollte ....
Die Wahl dürfte damit anfechtbar werden (mMn).
Erstellt am 17.02.2022 um 15:45 Uhr von GeBRummsel
Per Beschluss, dass der Mangel nicht beseitigt wird, da durch die persönliche Erklärung im Umschlag bei Öffnen des Freiumschlags sichergestellt ist, dass der eingereichte Wahlschein persönlich vom Wahlberechtigten eingereicht wird und somit eine Manipulation genauso unmöglich bzw. möglich ist wie bei einem Freiumschlag, der den Vermerk sowie eine Absenderadresse trägt, vielleicht?
Erstellt am 17.02.2022 um 17:48 Uhr von celestro
Der WV kann keinen Beschluss fassen, einen Fehler (den er selbst gemacht hat) nicht zu beseitigen und den Fehler damit zu heilen.
Erstellt am 17.02.2022 um 23:45 Uhr von R.Staunlich
GeBRummsel,
wenn ein korrekt erstellter Rückumschlag geöffnet und der Inhalt manipuliert wird, dann ist das sehr wohl zu erkennen, da dann der Verschluss beschädigt ist. Bei einem neutralen Umschlag erkennt man nicht wenn der Umschlag durch einen anderen ersetzt wird.