Briefwahl-Rückumschlag ohne Vermerk und Absender verschickt
Wenn Briefwahlunterlagen auf Anforderung an Wahlberechtigte versendet wurden, auf dem frankierten Rückumschlag jedoch der Vermerk "schriftliche Stimmabgabe" sowie der Absender fehlt - welche Folgen hat das? Was passiert mit bereits zurück erhaltenen Briefwahlunterlagen? Muss alles wiederholt werden oder ist das ein heilbarer Formfehler?
Community-Antworten (4)
17.02.2022 um 16:23 Uhr
Mir ist gerade schleierhaft, wie man diesen Fehler heilen können sollte ....
Die Wahl dürfte damit anfechtbar werden (mMn).
17.02.2022 um 16:45 Uhr
Per Beschluss, dass der Mangel nicht beseitigt wird, da durch die persönliche Erklärung im Umschlag bei Öffnen des Freiumschlags sichergestellt ist, dass der eingereichte Wahlschein persönlich vom Wahlberechtigten eingereicht wird und somit eine Manipulation genauso unmöglich bzw. möglich ist wie bei einem Freiumschlag, der den Vermerk sowie eine Absenderadresse trägt, vielleicht?
17.02.2022 um 18:48 Uhr
Der WV kann keinen Beschluss fassen, einen Fehler (den er selbst gemacht hat) nicht zu beseitigen und den Fehler damit zu heilen.
18.02.2022 um 00:45 Uhr
GeBRummsel,
wenn ein korrekt erstellter Rückumschlag geöffnet und der Inhalt manipuliert wird, dann ist das sehr wohl zu erkennen, da dann der Verschluss beschädigt ist. Bei einem neutralen Umschlag erkennt man nicht wenn der Umschlag durch einen anderen ersetzt wird.
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