Wenn Briefwahlunterlagen auf Anforderung an Wahlberechtigte versendet wurden, auf dem frankierten Rückumschlag jedoch der Vermerk "schriftliche Stimmabgabe" sowie der Absender fehlt - welche Folgen hat das? Was passiert mit bereits zurück erhaltenen Briefwahlunterlagen? Muss alles wiederholt werden oder ist das ein heilbarer Formfehler?