betriebsratswahl.deSeminare

Kennzeichnung Freiumschlag f. Rückversand Briefwahlstimme möglich?

R
rainerzwo
Nov 2016 bearbeitet

Es geht bei meiner Frage um den Rückumschlag, mit dem der Wähler die Unterlagen (persönl. Erklärung und Wahlumschlag mit Stimmzettel) zurückschicken soll.

Klar ist, dass der Wahlvorstand einen vorfrankierten Rückumschlag "an den Wahlvorstand der Firma xyz" beilegt, den der Wähler benutzen kann.

Ist dem Wahlvorstand eigentlich erlaubt/verboten, auf diesem Rückumschlag schon den Absender (sprich Wähler) einzutragen?

Wir vom Wahlvorstand fänden das klasse: dann kann man beim Posteingang (ungeöffnet) sehen, wessen Antwort schon angekommen ist ...

3.548010

Community-Antworten (10)

P
pit47

13.03.2006 um 15:08 Uhr

Hallo rainerzwo, natürlich ist es erlaubt auf den Freiumschlag den Absender einzutragen(siehe § 24 WO).

N
Norden

13.03.2006 um 15:21 Uhr

Ihr seit ja neugierig...

Erlaubt ja, aber da der Brief ja ankommen wird, da Ihr die richtige Anschirft draufschreibt, würde ich persönlich darauf verzichten.

Denn wenn man weiß, von wem der Brief kommt, dann wäre ja die Versuchung groß (beim Wahlvorstand, Poststelle etc.), den Umschlag von denjenigen, der "einen" (Kandidat des Wahlvorstandes, Poststelle etc.) selbst nicht wählt, einfach nicht ankommen zu lassen.

Steht ein Absender auf den Freiumschläge, wäre eine Argumentation irgendwelcher Zweifler sicherlich möglich. Außerdem: Was würde passieren, wenn bei der öffentlichen Stimmauszählung, ein Briefwähler anwesend ist und sagt, wo ist mein Brief und behauptet, den habt ihr rausgefischt?

Weit hergeholt, aber wartet es doch einfach ab.

Wenn Ihr einen Absender drauf haben wollt, dann nehmt doch die Anschrift des Wahlvorstandes, dann kommt der Brief auf jeden Fall an...

W
w-j-l

13.03.2006 um 16:02 Uhr

"Wir vom Wahlvorstand fänden das klasse: dann kann man beim Posteingang (ungeöffnet) sehen, wessen Antwort schon angekommen ist ..."

Wozu müßt ihr das beim Posteingang schon wissen? Bei der Stimmauszählung (und genau dann) müßt ihr trotzdem ins Wählerverzeichnis schauen um zu sehen, ob der Briefwähler nicht doch noch persönlich abgestimmt hat.

Und was wollt ihr anfangen mit dem Wissen darüber wer noch nicht per Briefwahl abgestimmt hat? Ich hielte es für schlicht unzulässsig dann z.B. diejenigen anzurufen und zur Stimmabgabe aufzufordern.

Ich stütze die Meinung: Keinen Absender auf den Freiumschlägen vorfertigen

R
rainerzwo

13.03.2006 um 16:28 Uhr

Danke für die Antworten!

richtige Anschirft ne, ne, wir wollen das eher zur Identifizierung machen.

Wozu müßt ihr das beim Posteingang schon wissen?

machen wir uns nix vor, so juristisch genau können wir das auch nicht wissen (immerhin könnten ja auch 2 Briefwähler ihre Freiumschläge umtauschen oder wer nimmt einen eigenen Umschlag...)

Idee ist, dass wer Briefwahl beantragt, deutlich macht, dass er wählen will. Wenn dann aber selbst nach 14 Tagen seine Stimme noch nicht ankommt, hat er natürlich immer ein Recht darauf, seine Stimme kurz vor 12 abzuschicken oder sich zu enthalten, .. ABER eigentlich weist das darauf hin, dass da vielleicht was krumm gelaufen ist. -- Dann kann man (und wir finden halt: sollte man) als Wahlvorstand da lieber sicherheitshalber mal nachfragen, ob das alles so gewollt abläuft, ob was krumm gelaufen ist, ob man da was machen kann.

Desweiteren kann der Wahlvorstand auf Rückfrage netterweise den Briefwählern mitteilen, dass seine Wahlstimme angekommen ist. Kann auch nur der Vertrauensbildung dienen.

F
Fayence

13.03.2006 um 16:30 Uhr

Der Blick in die Wahlordnung hilft manchesmal ungemein!

§24 Abs.5 Schriftliche Stimmabgabe ... hat der Wahlvorstand... einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe" trägt, auszuhändigen oder zu übersenden.

Es handelt sich demzufolge um eine "Muss" und nicht um eine "Kann" Bestimmung. Nur mal so!

D
DocPille

13.03.2006 um 16:43 Uhr

wie im wahren Leben,erst diskutieren,und dann steht das doch irgendwo.

was das wieder für geld kostet

W
w-j-l

13.03.2006 um 17:17 Uhr

Na ja DocPille, da ich mich hier mal wieder nicht alleine blamiert habe, sehe ich dieses Forum (auch für mich) als eine permanente Fortbildungsveranstaltung, sowohl zum Lernen als auch zur Meinungsbildung.

Die Diskussion war zwar nicht umsonst, aber auch auf keinen Fall vergeblich.

Was ich für mich gelernt habe ist, dass unsere Briefwahlumschläge alle nicht der Vorgabe der WO entsprechen. (Dank an Fayence)

Aber wen wirds interessieren? Ich weiß nicht mal, ob bei mir im Betrieb irgendjemand außer mir überhaupt in die WO reinschaut.

D
DocPille

13.03.2006 um 17:21 Uhr

jaja,das ist bei uns das gleiche,es hat sogar niemanden die wählerliste interessiert. echt langweilig dieses Jahr.

N
Norden

13.03.2006 um 19:00 Uhr

@ Fayence: Das muss ich wohl überlesen haben. Zur Entschuldigung, die Antwort kam aus dem Bauch heraus, ich werde mich bessern...

A
Akira

13.03.2006 um 22:29 Uhr

Hallo an Alle

Sich die Wählerliste nicht ansehen, keinen blick in die WO werfen.

Aber schreien, wenn es nicht so läuft wie es sich so mancher vorgestellt hat.

Was regen wir uns auf, so ist der Mensch nun mal gestrickt .

Ihre Antwort