Erstellt am 08.02.2010 um 19:41 Uhr von poiuztrewq
Die abgegebene Stimme ist ungültig und ist verwirkt. Man kann dem Wähler doch nicht so viele Wahlzettel geben, bis er genehm abstimmt. Er hat ein Stimmrecht und das konnte oder wollte er nicht nutzen. Zumal durch seine nichtanonyme Stimmabgabe seine Gesinnung ja bekannt ist und genau das gilt es ja bei einer geheimen Wahl zu verhindern. Es wäre ja, bei einer ernsthaft abgegebenen Stimme, nicht zu erwarten das die nächste Stimmabgabe anders wird.
Erstellt am 08.02.2010 um 19:53 Uhr von Lotte
poiuztrewq,
eigentlich hätte aber der WV den Umschlag noch gar nicht öffnen dürfen.
Wobei ja nun der WV gar nicht wusste, dass er den Umschlag nicht hätte öffnen dürfen.
Hummelkistenpilot,
so gesehen, könntest Du auch die Meinung vertreten, dass der WV hier einen Fehler gemacht hat, den er gerne korrigieren möchte, indem der Briefwähler die Unterlagen ein 2. Mal bekommt...
Erstellt am 08.02.2010 um 20:03 Uhr von Fredda
@hummelkistenpilot
Mich würde interessieren, wie Ihr die Briefwahlunterlagen versendet.
Erstellt am 08.02.2010 um 20:29 Uhr von Hummelkistenpilot
Danke erst mal für Euere Antworten.
Also Fredda: die Briefwahlunterlagen wurden mit Bundespost versendet. Inhalt:
Anschreiben zur Briefwahl
Kopie Wahlausschreiben
Kopie Kandidatenlisten wie im Betrieb veröffentlicht
Merkblatt, wie die Briefwahl durchzuführen ist
Stimmzettel
Stimmzettelumschlag
frankierter Rücksendeumschlag
Lotte: der zurückgesendete Brief war ein ganz normaler Dienstpostumschlag, wie täglich mehrere reinkommen. Kein vermerk, dass es sich um einen Wahlbrief oder ähnliches handelt. Sah wie gewöhnliche Dienstpost aus, ich sehe also hier keine Fehler des Wahlvorstandes. Wenn ich vorher wüsste was drin ist würde ich wohl woanders arbeiten als im Wahlvorstand :-)
poiuztrewq: ich geb Dir für den Fall , dass das Wahlverhalten deutlich und klar ist, recht wenn der Zettel offensichtlich und bewusst ungültig gemacht wurde. Dann ist natürlich auch bei einem 2. Mal nichts anderes zu erwarten.
Es sieht aber so aus, als ob der Wähler nur den Merkzettel nicht gelesen hat und folglich einen formellen Fehler gemacht hat. Der Stimmzettel ist normal angekreuzt, die Entscheidung des Wählers deutlich erkennbar. Die Erklärung, dass er ihn selber gekennzeichnet hat ist ebenfalls korrekt ausgefüllt und beigelegt.
Die beiden einzigen Fehler die er gemacht hat sind, den Stimmzettel nicht im Stimmzettelumschlag zurückzusenden und den frankierten Rücksendeumschlag nicht zu benutzen. Es sieht eben gerade nicht so aus, als ob er seine Stimme bewußt ungültig gemacht hat, sondern als ob er einfach einen Fehler gemacht hat.
Erstellt am 08.02.2010 um 21:28 Uhr von DerAlteHeini
Hummelkistenpilot
Bei der Stimmenauszählung wird diese Briefwahlunterlage mit den anderen Briefwahlunterlagen von den auszählenden Kollegen begutachtet und nicht ordentliche Stimmabgaben für ungültig erklärt. Bei der Zusammenstellung der Wahlunterlagen, werden auch die ungültigen Stimmen mit aufgenommen und nach dem Ende der Wahl vom Wahlvorstand dem neuen BR zur Aufbewahrung übergeben.