Hallo,

ich (Wahlvorstand) habe heute einen (Briefwahl-) Stimmzettel von einem Kollegen zurückgesendet bekommen. Der Stimmzettel war nicht im Stimmzettelumschlag und gemeinsam mit der Erklärung zur persönlichen Kennzeichnung in einem normalen Dienstpostumschlag zurückgesendet worden, also als Stimmzettel anhand des Umschlages auch nicht erkennbar. Die Stimmzettel ist folglich, da ja nicht mehr vertraulich, ungültig.

Darf der Wahlvorstand dem Mitarbeiter die Briefwahlunterlagen nochmals zusenden, oder hat der Mitarbeiter sein Stimmrecht durch die falsche Stimmabgabe verwirkt?
Zur Info: Alle erforderlichen Informationen und das obligatorische Merkblatt waren im Brief mit den Briefwahlunterlagen versendet worden und es ist noch ausreichend Zeit bis zur BR Wahl (5 Wochen)

Danke für die Antwort