Hallo,
folgende theoretische Frage tauchte gestern in unserer Wahlvorstandssitzung auf. Was ist wenn ein*e Briefwähler*in vor dem Wahltermin ausscheidet? Entweder durch eine fristlose Kündigung oder durch Tod.
Es gibt zwar nachfolgenden älteren Beitrag:
https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/16759/br-wahlfrage-briefwaehler-inzwischen-verstorben
Dieser ist aber durch die letzte Änderung durch den Gesetzgeber überholt.

Dürfen wir die Stimme zählen oder nicht? Oder ist die Stimme ungültig?
Ich bin auf eure Aussagen gespannt.