Hallo zusammen.
Ich bin im Wahlvorstand und habe etwas „Stress“ mit dem Arbeitgeber.
In unserer Firma finden im März Wahlen statt, 3 Mitarbeiter wurden in einen anderen Betriebsteil zeitlich (bis Jahresende) versetzt. Gleicher Arbeitgeber, gleicher Name, nur wird dort etwas anderes gemacht.
Arbeitsvertrag haben die Mitarbeiter an unserem Standort und ab nächstem Jahr sind sie wieder bei uns.
Frage: in welchem Betrieb dürfen sie wählen? Wir sind der Auffassung: in beiden Betrieben, da sie einen Arbeitsvertrag bei uns haben und die längere Zeit der Periode bei uns sein werden.
Arbeitgeber wehrt sich dagegen und möchte das nicht (hier geht es auch um die Grenze 50/51 Mitarbeiter)
Leider habe ich nirgends etwas gefunden, der Arbeitgeber möchte von uns nun wissen wo das steht, in welchem Gesetz, dass sie bei uns wählen dürfen.
Habt ihr da tips bzw. steht sowas irgendwo?
Mit freundlichen Grüßen
Sven