Hallo zusammen,

ein Kollege ist im Januar gekündigt worden.

Er hat aber laut Vertrag bis zum 31.März 2022 ein Arbeitsverhältnis.
Der AG bestreitet das auch nicht und hat diesen Kollegen mit vollen Bezügen bis zum 31.März unwideruflich Freigestellt.

Er ist also noch beschäftigter unsere Firma.

Da wir am 03.03 2022 BR Wahlen haben, hat sich der Kollege auf die Liste für die Betriebsratswahl gesetzt.
Wir als BR begrüßen das, da der Kollege oft den Mund aufgemacht hat und die Geschäftsleitung auf den Betriebsversammlungen klar und deutlich zurechtgewiesen hat.

Jetzt aber zu der eigentlichen Frage.
Wenn man für den BR kandidiert, hat man doch einen erhöhten Kündigungsschutz von einem halben Jahr. Ab wann zählt das, bzw. wie muss man das in diesem Fall sehen.

Ist die der Kündigungszeitraum entscheidet, also der Januar oder das Beendigungsdatum?

Ich hoffe, hier kann uns jemand weiterhelfen?

Gruß Baer