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Wählbarkeit von Staatenlosen

B
Betriebsrat-kk
Jan 2022 bearbeitet

Guten Morgen in die Runde, im Betrieb haben wir eine staatenlose Kollegin. Da die Staatsangehörigkeit für die aktive Wahlberechtigung unerheblich ist darf sie wählen. Darf sie sich aber auch zur Wahl stellen?? Dazu finde ich leider nichts. Habt ihr eine Rechtsgrundlage??

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Community-Antworten (1)

C
celestro

28.01.2022 um 12:40 Uhr

"Gewählt werden kann, wer

wahlberechtigt ist (§ 7 BetrVG – s.o.), das 18. Lebensjahr vollendet hat, dem Betrieb 6 Monate angehört und sein Wahlrecht nicht durch strafgerichtliche Verurteilung verloren hat."

https://www.betriebsratswahl.de/wahlberechtigung-aktives-und-passives-wahlrecht?gclid=EAIaIQobChMIldry16DU9QIVTeJ3Ch2SCQp6EAAYASAAEgIGBfD_BwE

also sehe ich nicht, wieso die Staatenlosigkeit ein Problem sein sollte.

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