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Gültigkeit der BR Wahl

W
whelferBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir wollen in den nächsten Tagen eine außerordentliche BR Wahl durchführen. Nun hat uns die Geschäftsleitung den dafür vorgesehenen Raum (welcher auch im Wahlausschreiben steht) gestrichen und uns auf einen anderen Raum verwiesen.

Kann dies Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl haben? Ich meine, das mal gelesen zu haben aber ich finde es nicht wieder. Danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

27.05.2011 um 16:01 Uhr

Alle relevanten Informationen im Wahlausschreiben können noch geändert werden so lange sie noch keine unmittelbare Wirkung erzielt haben und eine ausreichende Ankündigungsfrist verbleibt, sprich: so lange ALLE Wähler noch von der Änderung Kennntnis nehmen können.

Insofern wäre eine Korrektur des Wahlortes ca. 2 Wochen vor Wahltermin problemlos möglich, später wäre es zweckmäßig die Änderung den Mitarbeitern etwas deutlicher aufs Auge zu drücken, z.B. durch persönliche Mitteilung. Wobei der WahlORT (so lange er sich noch innerhalb des Betriebes befindet) eher unkritisch ist da man die Wähler ja im Zweifelsfalle mit entsprechenden Schildern umleiten kann. Kritischer wäre z.B. der WahlZEITPUNKT aus offensichtlichen Gründen.

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