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Gültigkeit eines Sitzungsprotokolls

B
Betriebsrätsler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bei der letzten Betriebsratssitzung mit Geschäftsführer (GF), teilte uns der GF mit dass unsere Protokolle, welche wir zu jeder Sitzung mit GF schreiben und GF zukommen lassen, keine Gültigkeit haben. Er sagt es sind unsere Protokolle und es gilt nur wenn das Protokoll sofort nach Sitzung von ihm und unserem Vorsitzenden unterschrieben werden. Ich weiß das ist falsch , aber wo kann ich nachlesen über die Rechtskräftigkeit eines Protokolls und wo sind Fristen festgelegt über den Widerspruch zu einem Protokoll. Für eine Tipp wären ich sehr dankbar. liebe grüße von den betriebsRätslern

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Community-Antworten (8)

E
Emmelmann

23.05.2011 um 13:51 Uhr

Seit wann werden interne Protokolle der GF vorgelegt? Diese Sitzungsprotokolle gehen die GF überhaupt nichts an.

Sorry, aber das sind absolute Basics, die jeder BR wissen sollte - ne, ich bin das erst seit einem Jahr und weiss das auch.

T
tageha

23.05.2011 um 14:02 Uhr

Also ein GF unterschreibt nix, dem gehen auch die Protokolle nix an!!!! Der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied unterschreiben.

Im § 34 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) heißt es:

Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.

Dort ist von einer Niederschrift, also einem Protokoll die Rede. Damit ist ein schriftlicher Bericht über eine Sitzung gemeint. Dieses Protokoll dient verschiedenen Zwecken:

Die Teilnehmer der Sitzung sollen auf das gemeinsam erreichte Ergebnis verpflichtet werden.

Es soll festgehalten werden, was von den einzelnen Teilnehmern während der Sitzung gesagt und getan wurde.

Es dient Personen, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben, als Instrument, um das Geschehen in der Sitzung nachvollziehen zu können.

Es dient als Beweismittel darüber, was in der Sitzung wie besprochen und beschlossen wurde.

S
Südmann

23.05.2011 um 14:03 Uhr

die Teile des Protokolls , an denen der GF an der Sitzung teilgenommen hat, bekommt er aber, darauf besteht ein Anspruch

S
Südmann

23.05.2011 um 14:06 Uhr

§ 34 Abs. 2 hilft auch bezüglich etwaiger Einwände

A
AucheinGast

23.05.2011 um 14:06 Uhr

Emmelmann wenn man von den Basics selber keine Ahnung hat, sollte man sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

§416 ZPO

Das Protokoll wird mit den erforderlichen Unterschriften zur Urkunde. Das Protokoll der Monatsgespräches wird vom BR unterschrieben, dem Arbeitgeber überlassen. wenn ihm etwas nicht gefällt, kann er dies im nächsten Gesprch zu Protokoll geben.

G
Galaxy

23.05.2011 um 14:12 Uhr

@betriebsrätsler wenn zu einer BR-Sitzung der GF geladen ist, dann bekommt er ein Protokoll der Sitzung AUSSCHLIEßLICH zu den Punkten der TO, wozu er geladen worden ist. Alles andere geht den GF nichts an. Nachdem er das schriftliche Protokoll bekommen hat und er sich dann zu den Punkten der der TO, wo er auch was zu gesagt hat, falsch wieder gegeben sieht, dann kann er das anmerken und seine Version schriftlich dem Protokoll- oder Schriftführer zukommen lassen, damit dies dem Protokoll beigefügt wird.

Gruß Galaxy

E
Emmelmann

23.05.2011 um 14:17 Uhr

Hallo AucheinGast,

du redest vom Monatsgespräch, die Rede zu Beginn des Threads ist von einer Betriebsratssitzung mit GF und nicht von einem Monatsgespräch. Und bei der BR-Sitzung muss ich dem Gast, in diesem Fall die GF nur auszusgweise das Protokoll zukommen lassen und nicht das komplette Protokoll mit allen Themen.

Soviel zum Thema Basics..

A
AucheinGast

23.05.2011 um 14:26 Uhr

Emmelmann Das ist so ein Problem mit den Termini.

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