Gültigkeit wahlliste
Hallo zusammen,
Ist eine Vorschlagsliste nur dann gültig wenn jeder Kandidat seine Einverständnis zur Wahlteilnahme unterschreibt? Ich hatte verstanden, dass jeder jeden wahlberechtigten vorschlagen kann und das dann Gültigkeit besitzt sofern die Liste genug stützunterschriften hat. Ein gewählter KAnn ja noch immer die Wahl ablehnen. Brauche ich nun also die Unterschrift des Kandidaten? Im Muster für die Vorschlagsliste ist das so vorgesehen.
Community-Antworten (9)
19.03.2014 um 00:15 Uhr
Im Muster für die Vorschlagsliste ist das so vorgesehen. Dann wird es wohl so sein!
19.03.2014 um 00:48 Uhr
da hast du leider was falsch verstanden
19.03.2014 um 08:42 Uhr
Jeder, der vorgeschlagen werden soll, muss auch damit einverstanden sein. § 6 Abs. 3 WO heißt es: "Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen." und im § 8 Abs. 2 zweiter Anstrich WO "(2) Ungültig sind auch Vorschlagslisten, ... 2. wenn die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht vorliegt," Es gibt hier also keinerlei Ermessensspielraum.
19.03.2014 um 10:37 Uhr
.... daher das Unterschriften-Feld in den Formularen. Da kann der Kandidat ganz unkompliziert seine Zustimmung zur Kandidatur geben.
19.03.2014 um 10:52 Uhr
Zitat (Oblatixx): "> Im Muster für die Vorschlagsliste ist das so vorgesehen. Dann wird es wohl so sein!"
Ein sclechtes Argument. Im WAF-Musterformular ist für die Unterstützer auch die Angabe des Geburtsdatums vorgesehen, obwohl dies in Gesetz und WO nicht vorgesehen ist.
19.03.2014 um 12:22 Uhr
Nach dem Geburtsdatum war aber nicht gefragt.
19.03.2014 um 12:33 Uhr
Und dennoch hat Pjöööng recht. Das Argument ist schwach.
19.03.2014 um 12:42 Uhr
habt ihr nichts wichtiges zu tun?
19.03.2014 um 12:47 Uhr
grad nicht
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