Erstellt am 18.03.2014 um 23:15 Uhr von Oblatixx
> Im Muster für die Vorschlagsliste ist das so vorgesehen.
Dann wird es wohl so sein!
Erstellt am 18.03.2014 um 23:48 Uhr von Nubbel
da hast du leider was falsch verstanden
Erstellt am 19.03.2014 um 07:42 Uhr von sachsenwilli
Jeder, der vorgeschlagen werden soll, muss auch damit einverstanden sein.
§ 6 Abs. 3 WO heißt es:
"Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen."
und im § 8 Abs. 2 zweiter Anstrich WO
"(2) Ungültig sind auch Vorschlagslisten,
...
2. wenn die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht vorliegt,"
Es gibt hier also keinerlei Ermessensspielraum.
Erstellt am 19.03.2014 um 09:37 Uhr von gironimo
.... daher das Unterschriften-Feld in den Formularen. Da kann der Kandidat ganz unkompliziert seine Zustimmung zur Kandidatur geben.
Erstellt am 19.03.2014 um 09:52 Uhr von Pjöööng
Zitat (Oblatixx):
"> Im Muster für die Vorschlagsliste ist das so vorgesehen.
Dann wird es wohl so sein!"
Ein sclechtes Argument. Im WAF-Musterformular ist für die Unterstützer auch die Angabe des Geburtsdatums vorgesehen, obwohl dies in Gesetz und WO nicht vorgesehen ist.
Erstellt am 19.03.2014 um 11:22 Uhr von Oblatixx
Nach dem Geburtsdatum war aber nicht gefragt.
Erstellt am 19.03.2014 um 11:33 Uhr von Kulum
Und dennoch hat Pjöööng recht. Das Argument ist schwach.
Erstellt am 19.03.2014 um 11:42 Uhr von Nubbel
habt ihr nichts wichtiges zu tun?
Erstellt am 19.03.2014 um 11:47 Uhr von Kulum