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Gültigkeit wahlliste

W
WahlvorstandNew
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ist eine Vorschlagsliste nur dann gültig wenn jeder Kandidat seine Einverständnis zur Wahlteilnahme unterschreibt? Ich hatte verstanden, dass jeder jeden wahlberechtigten vorschlagen kann und das dann Gültigkeit besitzt sofern die Liste genug stützunterschriften hat. Ein gewählter KAnn ja noch immer die Wahl ablehnen. Brauche ich nun also die Unterschrift des Kandidaten? Im Muster für die Vorschlagsliste ist das so vorgesehen.

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Community-Antworten (9)

O
Oblatixx

19.03.2014 um 00:15 Uhr

Im Muster für die Vorschlagsliste ist das so vorgesehen. Dann wird es wohl so sein!

N
Nubbel

19.03.2014 um 00:48 Uhr

da hast du leider was falsch verstanden

S
sachsenwilli

19.03.2014 um 08:42 Uhr

Jeder, der vorgeschlagen werden soll, muss auch damit einverstanden sein. § 6 Abs. 3 WO heißt es: "Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen." und im § 8 Abs. 2 zweiter Anstrich WO "(2) Ungültig sind auch Vorschlagslisten, ... 2. wenn die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht vorliegt," Es gibt hier also keinerlei Ermessensspielraum.

G
gironimo

19.03.2014 um 10:37 Uhr

.... daher das Unterschriften-Feld in den Formularen. Da kann der Kandidat ganz unkompliziert seine Zustimmung zur Kandidatur geben.

P
Pjöööng

19.03.2014 um 10:52 Uhr

Zitat (Oblatixx): "> Im Muster für die Vorschlagsliste ist das so vorgesehen. Dann wird es wohl so sein!"

Ein sclechtes Argument. Im WAF-Musterformular ist für die Unterstützer auch die Angabe des Geburtsdatums vorgesehen, obwohl dies in Gesetz und WO nicht vorgesehen ist.

O
Oblatixx

19.03.2014 um 12:22 Uhr

Nach dem Geburtsdatum war aber nicht gefragt.

K
Kulum

19.03.2014 um 12:33 Uhr

Und dennoch hat Pjöööng recht. Das Argument ist schwach.

N
Nubbel

19.03.2014 um 12:42 Uhr

habt ihr nichts wichtiges zu tun?

K
Kulum

19.03.2014 um 12:47 Uhr

grad nicht

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