Erstellt am 02.03.2006 um 16:37 Uhr von packer
hallo petra,
eine eingereichte und vom wahlvorstand als korrekt geprüfte liste nimmt an der wahl teil. der wahlvorstand soll lt. gesetz so schnell als möglich diesen Vorschlag auf fehler prüfen. du kannst selbstverständlich, solltest du gewählt werden, vom amt zurücktreten. bedenke, du mußt ja auch auf dem wahlvorschlag mit deiner unterschrift bestätigen, daß du kandidierst mit allen konsequenzen! hier wäre zb. der kündigungschutz zu erwähnen. mit der übergabe an den wahlvorstand setzt du automatisch einige mechanismen in gang.
gruß