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Wahlvorstand betriebsbedingte Kündigung

T
tavashei
Jan 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

Eine vielleicht etwas außergewöhnliche Frage: In unserem Betrieb steht zum Ende des Jahres 2022 eine Standortverlagerung an. Da wir dieses Jahr aber noch einen neuen Betriebsrat wählen müssen, habe ich mich als Wahlvorstand aufstellen lassen. Unsere Wahl findet Mitte März statt. Ich habe nun gelesen, dass der Wahlvorstand nach der Wahl einen sechs monatigen Kündigungsschutz genießt. Mein Vorhaben ist es aber Anfang September mit einer Vollzeitschule zu beginnen. Nun die Frage: Da keine ordentliche Kündigung von statten gehen kann.. muss ich selbst kündigen und somit auf eine mögliche Abfindung verzichten? oder kann man das irgendwie hinbiegen, dass ich vorher den Betrieb verlassen kann ohne auf die Abfindung verzichten zu müssen?

Vielen Dank für die Antworten

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Community-Antworten (9)

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Relfe

18.01.2022 um 09:42 Uhr

wie willst Du den den AG dazu bringen Dich zu kündigen und Dir eine Abfindung zu zahlen, wenn Du zur Vollzeitschule gehen möchtest? der AG hat doch gar keinen Grund das zu tun, braucht doch nur warten bist Du kündigst.

Außerdem besteht zwar Kündigungsschutz, aber kündigen kann der AG dich trotzdem. Wenn Du nicht dagegen klagst, wird die Kündigung nach Ablauf der Frist wirksam und das war es, wobei Du auch hier den AG erstmal dazu bekommen musst das zu tun.

R
rsddbr

18.01.2022 um 11:05 Uhr

Du verzichtest gar nicht auf die Abfindung. Dir stünde gar keine Abfindung zu, da du beruflich andere Pläne hast (Vollzeitschule) und dir somit kein wirtschaftlicher Schaden aus der Standortverlagerung entsteht. Du verlässt das Unternehmen freiwillig und bevor der Betrieb den Standort wechselt.

E
enigmathika

18.01.2022 um 11:06 Uhr

Warum solltest Du eine Abfindung bekommen, wenn Du gekündigt werden WILLST, um eine Ausbildung zu machen? Das wird natürlich kein Arbeitgeber mitmachen.

Wenn Du die Arbeitsstelle aufgeben willst, musst DU kündigen.

T
tavashei

18.01.2022 um 12:10 Uhr

Der Arbeitgeber weiß über meine zukünftigen Pläne natürlich nicht Bescheid. Dann wird abwarten wahrscheinlich die beste Lösung hierzu sein!

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

I
IlkaB

19.01.2022 um 08:52 Uhr

Der Kündigungsschutz bedeutet, dass du nicht gekündigt werden kannst (es sei denn, du klaust nachweislich silberne Löffel...).

Um deine Pläne umzusetzen, musst du kündigen. Aber was bezweckst du mit abwarten? Erwartest du eine Kündigung durch den AG nach der Schutzfrist? Würdest du die Weiterbildung sausen lassen, wenn dein AG dich dann doch nicht kündigt?

R
Relfe

19.01.2022 um 09:28 Uhr

@Ilka er kann doch die Kündigung von AG akzeptieren oder nicht dagegen klagen? Der AG kann die Kündigung aussprechen und dann muss der AN reagieren, ansonsten wird auch die eigentlich unzulässige Kündigung wirksam (so mein Kenntnisstand)

Gibt auch AG die sprechen direkt nacheinander 2 Kündigungen aus, in der Hoffnung das der AN nicht gegen jede einzeln vorgeht und die zweite somit gültig wird.

M
Moreno

19.01.2022 um 09:50 Uhr

Ich würde mit dem AG reden! Wenn der eh Mitarbeiter mit Abfindungen los werden will ist die sauberste Lösung doch ein Aufhebungsvertrag!

C
celestro

19.01.2022 um 10:54 Uhr

"er kann doch die Kündigung von AG akzeptieren oder nicht dagegen klagen?"

Richtig ... aber wieso sollte der AG ein Mitglied des WV kündigen, wo er doch weiß, dass er eine Klage mit ziemlicher Sicherheit verliert? Dass der MA die Klage gar nicht einreichen würde, weiß der AG ja nicht.

R
Relfe

19.01.2022 um 11:14 Uhr

@Celestro siehe meine erste Antwort :-)

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