Erstellt am 17.01.2022 um 17:39 Uhr von celestro
Wenn ein Betriebsteil an der Wahl durch Beschluss teilnimmt wüsste ich nicht, wieso das nur für das aktive Wahlrecht gelten sollte.
Erstellt am 18.01.2022 um 10:01 Uhr von Enigmathika
Ich stimme celestro zu. Wenn Ihr beschließt, an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen, könnt Ihr dort wählen und Euch wählen lassen.