Wir sind eine eigenständige GmbH am Standort des Hauptunternehmens. Wir wählen schon seit Jahrzehnten keinen eigenen Betriebsrat, sondern mittels Zuordnungsbeschluss § 4 BetrVG wird einstimmig entschieden, dass wir an der Wahl des Betriebsrats des Hauptunternehmens teilnehmen. Haben wir dann nur ein aktives Wahlrecht, oder sind wir auch wählbar? Also kann man sich dann als Arbeitnehmer zur Wahl im Hauptunternehmen aufstellen lassen?