Erstellt am 02.05.2011 um 09:04 Uhr von rtjum
Hallo,
wenn das im Protokoll der Wahl eindeutig ist, dann braucht ihr euch keine Gedanken zu machen. Im Gesetz steht nichts davon, daß der BA in Verhältniswahl gewählt werden muß und wenn die 3 Kollegen der anderen Liste vor der Wahl keinen Listenwahlvorschlag gemacht haben, dann bleibt alles beim alten.
Gruß rtjum
Erstellt am 02.05.2011 um 10:32 Uhr von Forentroll
Sorry hatte was überlesen.
Erstellt am 02.05.2011 um 11:20 Uhr von nurmalsogefragt
rtjum
Im BetrVg § 27 steht aber etwa sganz anders. Hast Du ein EIGENES???
(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit
Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf.
Rocce
Also, die 3 der anderen Liste haben Recht. Ihr Müsst sofern von der anderen Liste auch Wahlvorschläge für den BA gemacht wurden VERHÄLTNISWAHL zwingend anwenden. Die 3 könnten sonst auch vor das ArbG gehen. Das würde dann wohl eurem AG nicht gefallen, da er ja die Kosten tragen müsste.
Erstellt am 02.05.2011 um 12:22 Uhr von rtjum
nurmalsogefragt
aber das schreib ich doch auch -- wenn die 3 Kollegen der anderen Liste vor der Wahl keinen Listenwahlvorschlag gemacht haben, dann bleibt alles beim alten. --
das mit der verhältnisswahl hab ich blöde ausgedrückt, seh ich ein
aber der Rest, was ist daran anders als bei Dir?
Gruß rtjum