Es ist Neuwahl und keiner stellt sich auf
Hier meine Frage: Wir sind ein im Mai neugewählter BR, der mittlerweile geschlossen zurückgetreten ist und Neuwahlen anstrebt. Weshalb wir als Gremium zurückgetreten sind, steht auf einem anderen Blatt. Wir haben versucht Kandidaten für die Neuwahl zu finden, leider ist die Liste / Personenwahl nicht vollständig, es fehlen Kandidaten, auch die Nachfrist ist bald abgelaufen und die Anzahl noch nicht größer. Was geschieht, wenn es auf Grund der Anzahl der Kandidaten zu keiner Wahl kommt, bleibt der " alte BR" im Amt oder ist dann die Amtszeit abgelaufen und unser Betrieb ist ohne BR?????
Community-Antworten (17)
14.12.2010 um 14:06 Uhr
will keiner oder nicht genug? Für den 2. Fall sieht das BetrVG eine einfache Lösung vor
14.12.2010 um 14:17 Uhr
es ist der 2. Fall,welcher § im BetrVG ist es zu finden???
14.12.2010 um 14:33 Uhr
§9 BetrVG (Vgl Fitting Rn 49 zu § 9)
Dann besteht der BR eben aus weniger Mitgliedern. Aber, wenn sich Kandidaten aufgestellt haben, dann führt eine Wahl durch.
Übrigens, ihr (alter BR) seid seit eurem geschlossenen Rücktritt nicht mehr im Amt!
14.12.2010 um 16:53 Uhr
paula Na, heute dein Rätzeltag?
14.12.2010 um 17:57 Uhr
freilich ;-)
außerdem wollte ich motivieren selber mal ins Gesetz zu schauen ;-) Manchmal habe ich das Gefühl das passiert zu selten
14.12.2010 um 18:22 Uhr
@Ulrik: bitte deine Antwort nach Lektüre von §22 BetrVG korrigieren
14.12.2010 um 18:25 Uhr
Petrus, wieso? Wenn sie alle zurückgetreten sind, ohne Beschluss, hat er doch vollkommen Recht.
14.12.2010 um 18:39 Uhr
@Lotte: Von meiner Wolke aus sehe ich da eher §13(2) Nr. 3 durchschimmern... Aber wenn deine Glaskugel was anderes sagt...
14.12.2010 um 18:43 Uhr
Petrus, könnte natürlich sein. Du hast auf jeden Fall den besseren Überblick von da oben. Und wer will es sich mit Dir schon verderben? ;-))
14.12.2010 um 18:49 Uhr
@Lotte: Hast Du Angst, mit Schneechaos oder Glatteis bestraft zu werden? Oder Schmuddelwetter? Oder dass Du dermaleinst mit Deinem Personalchef auf der gleichen Wolke harfen darfst?
14.12.2010 um 18:54 Uhr
Petrus, wenn Lotte harft, fällt der Personalchef sowieso von der Wolke, sanfte Töne sind in der ganzjährig klirrenden Kälte da oben ja technisch gar nicht möglich!
14.12.2010 um 19:02 Uhr
...der mittlerweile geschlossen zurückgetreten ist ...
§ 13 BetrVG - Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
3.der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
§ 22 BetrVG - Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist.
Wo ist das Problem?
14.12.2010 um 19:09 Uhr
@Immi: Antwort 168070, letzter Satz
@nico: Das Dumme ist, der fällt nicht nur runter, sondern kann auch wieder hochfliegen. Tja - und unsafte Töne bis in alle Ewigkeit... Die Angst könnte berechtigt sein ;-)
14.12.2010 um 19:14 Uhr
Das wird rumpelstilzchen schon am besten wissen, wie sie das hinbekommen haben:-)
14.12.2010 um 19:17 Uhr
@Petrus sondern kann auch wieder hochfliegen. halte ich statistisch und wolkenzugstechnisch für unwahrscheinlich, dass er dann wieder auf derselben Wolke landet.
*und unsafte Töne bis in alle Ewigkeit... * Glaub ich nicht. Erstens harft man ja nicht den ganzen Tag und Lotte nur dann, wenn sie ihre Wolke gerne für sich haben will.
14.12.2010 um 20:24 Uhr
nico, also brauch ich nur alle von der Wolke zu schubsen, die ich da nicht haben will? Klasse!!!
Petrus, das hast Du jetzt mal gar nicht gelesen...;-))
14.12.2010 um 22:22 Uhr
Lotte, nicht doch schubsen, einfach harfen, schubsen würde eine Wolkenbewohnerin doch nie fertig bringen!
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