Erstellt am 06.12.2010 um 21:42 Uhr von galaxy
@nickelodeon
in der BR gewählt werden darf jeder, der nicht unter §5, Absatz 2 des BetrVG fällt. Ob die von Dir genannte Person dort aufgeführt ist entscheidet der Wahlvorstand, denn der prüft den Sachverhalt im Sinne des BetrVG. Dann entscheidet der Wähler, ob er diejenige wählt oder auch nicht wählt.
Ich würde so jemand nicht meine Stimme geben, allein schon deshalb, weil diejenige mit Sicherheit in Konfliktsituationen geraten wird.
Ich würde derjenigen auch nicht empfehlen, sich aufstellen zu lassen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 07.12.2010 um 07:14 Uhr von nicoline
Hallo unendliche Himmelsweite,
*Ich würde derjenigen auch nicht empfehlen, sich aufstellen zu lassen.*
Hat der AG aber vielleicht empfohlen ! Und mit der Stimme ist das ja so'ne Sache.... wenn Listenwahl ;-))
Erstellt am 07.12.2010 um 07:31 Uhr von galaxy
Hallo Nicoline
wenn Listenwahl und "Empfehlung des AG" dann habe ich evtl. die Wahl zwischen "Pest und Cholera" oder aber ich mache eine eigene Liste auf und wähle mich selbst ;-))
Gruß
Galaxy