statt BR: Aufstellung Vertrauensperson - rechtl. Grundlagen
Hallo Fachwissende,
in unserer Niederlassung wurde aufgrund von wiederholten Nachfragen zur Existenz eines Betriebsrates (25 wahlfähige Mitarbeiter) kein direkter Betriebsrat gewählt, sondern es wurde eine Vertrauensperson aufgestellt. So ist vorab beiden Seiten (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) damit geholfen, nicht direkt das offizielle Organ "Betriebsrat" einzuführen, welches auf beiden Seiten mit Zeit und auf einer Seite mit Kosten verbunden ist.
Jetzt nur die Frage: wie kann die rechtliche Position in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Also welche Rechte und Pflichten soll diese Person bekommen, bzw. was ist sinnvoll, mit in einer Betriebsvereinbarung aufzunehmen?
vielen Dank vorab für die Infos,
Olli
Community-Antworten (15)
19.10.2014 um 12:24 Uhr
Da Betriebsvereinbarungenzwischen Arbeitgeber und BR abgeschlossen werden, braucht es für eine Betriebsvereinbarung IMMER einen Betriebsrat!
Selbst wenn Ihr solch eineVereinbarung "irgendwie" abschließen würdet, wäresie nichts,aberauch rein gar nichts wert. Solch ein "Betriebsratsverhinderungsgremium" lebt von Arbeitgebers Gnaden,aber nur solange es nach der Pfeife des Arbeitgebers tanzt.
Was Ihr wollt, ist ein bisschen schwnager zu sein.
19.10.2014 um 12:26 Uhr
Ohne Betriebsrat keine Betriebsvereinbarung. Nur ein wirksam gewählter Betriebsrat begründet die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien. Eine Vertrauensperson kann sich nicht gleichwertig für die Rechte der AN einsetzen und geht ein hohes persönliches Risiko ein, da kein wirksamer gesetzlicher Schutz vorliegt.
19.10.2014 um 12:27 Uhr
Eine Vertrauensperson kann keine rechtsverbindliche Betriebsvereinbarung abschließen. Alle Vereinbarungen, die so zu Stande kommen, sind so zu werten, als würde der AG freiwillig etwas leisten (oder er tut es nicht).
Und wenn es um die Rechte dieser Person geht - wer sollte diese BV denn abschließen?
Vergesst es - entweder die AN wollen eine legitime Interessenvertretung oder nicht. Wenn man eine solche will, muss man sich schon an das Gesetz halten und einen BR wählen. Und das Argument der Zeit dürfte ohnehin hinfällig sein. Auch eine Interessenvertretung ohne rechtlichen Halt braucht Zeit, um die Interessen der AN zu vertreten.
Mit einer inoffiziellen Interessenvertretung ist nur einer Seite geholfen - der des AG.
19.10.2014 um 12:54 Uhr
Danke erstmal vorab für die Antworten,
wir haben jedoch in unserer Hauptniederlassung einen BR - dieser ist aber aufgrund der Entfernung "eigentlich" nicht mehr für uns zuständig, daher denke ich mal, das eine Betriebsvereinbarung dennoch erstellt werden kann.
Die Belange, die die Arbeitnehmerseite betrifft, zielt meist auf finanzielle Fragen hin, welche auch ein BR nicht mit dem AG lösen kann oder wird, da wir keinen Tarifvertrag haben. Daher war die Idee einer Vertrauensperson gar nicht mal so ein schlechter Ansatz.
19.10.2014 um 12:59 Uhr
Noch eine Info: Insgesamt gesehen kommen alle Beteiligten gut mit der GF und den NL-Leitern aus, sodass eigentlich ein gutes Arbeitsklima herrscht.
19.10.2014 um 13:16 Uhr
Na ihr wollt Euch die Gesetze hindrehen.... Wenn der Betriebsrat nicht für Euch zuständig ist können auch keine Betriebsvereinbarungen für euch gemacht werden. Um einen Betriebsrat zu gründen muss man doch kein schlechtes Verhältnis zum Arbeitgeber haben! Derjenige der das macht ist dann aber abgesichert so ist er nur eine arme Wurst Der zwischen Chef und Belegschaft steht.
19.10.2014 um 13:30 Uhr
Wenn der BR in der Hauptniederlassung nicht zuständig ist, ist er es nicht. Wenn Ihr aber so kostengünstig für den Arbeitgeber denkt, könnt Ihr bei der nächsten BR Wahl (vor dieser) abstimmen, dass ihr dort mitwählt (§ 4 BetrVG). Dann ist er zuständig. Immer noch besser als eine nichtssagende Vertrauensperson.
Übrigens - es geht viel häufiger als man denkt nicht nur ums Geld.
19.10.2014 um 14:43 Uhr
Eine Vertrauensperson sieht das BetrVG nicht vor. Solche Vtm's gibt es nur bei Gewerkschaften. Sie sind Bindeglied zwischen Gewerkschaft und ihren Mitgliedern im Betrieb. Teilweise besteht ihre Hauptaufgabe darin vor Wahlen Kugelschreiber zu verteilen. Wenn die nicht wären würde man oft nicht merken das es Eine Gewerkschaft im Betrieb gibt.
19.10.2014 um 16:56 Uhr
"So ist vorab beiden Seiten (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) damit geholfen, nicht direkt das offizielle Organ \"Betriebsrat\" einzuführen, welches auf beiden Seiten mit Zeit und auf einer Seite mit Kosten verbunden ist." "Insgesamt gesehen kommen alle Beteiligten gut mit der GF und den NL-Leitern aus, sodass eigentlich ein gutes Arbeitsklima herrscht." Wie devot ist das denn? Habt ihr denn gar keinen Stolz? Glaubt ihr wirklich einen BR brauche man bloß, wenn sich die MA schlecht mit dem Chef verstehen und ein schlechtes Betriebsklima herrscht? Als AG würde ich das wahrscheinlich auch so darstellen. Eine Diktatur ist ja nicht so schlimm, so lange man einen ganz lieben Diktator hat, oder wie? Ihr verzichtet freiwillig auf euer Recht zur Kontrolle des AG und auf jegliche Mitbestimmung über euren Arbeitsalltag?! Was tut ihr denn, wenn euer AG aus heiterem Himmel Überstunden anordnet? Oder bei Dienstplänen bestimmte AN bevorzugt und andere benachteiligt? Oder, wenn euer AG gegen die Arbeitstättenverordnung, das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften oder sonstige Verordnungen und Gesetze zu eurem Schutze verstößt? Vor'm Arbeitsgericht klagen? Eine gute Grundlage, für die Weiterbeschäftigung im Unternehmen! Mit einem BR ist man hier einfach wesentlich geschützter, ein BR ist gesetzlich verpflichtet, über den AG zu wachen, und einzugreifen, wenn ihm solche Verstöße bekannt werden. Dazu die Mitbestimmung, auf die ihr ohne BR verzichtet. Lies doch bloß mal § 87 BetrVG! Allein "2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage" und "3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit" sind elementare Bestandteile eures Arbeitsalltags, über die ein AG ohne BR ganz alleine bestimmt. Mit BR gibt es keine Überstunde und keinen Dienstplan ohne Zustimmung eurer Vertetung! Ich würde mir meine Rechte hier nicht abschwatzen lassen. Mit 25 wahlfähigen AN habt ihr eine gute Grundlage, den Vertrauensheini-Vorschlag empört zurückzuweisen und das einzig richtige FÜR EUCH zu tun. Mein Wort zum Sonntag.
19.10.2014 um 22:58 Uhr
Natürlich unbedingt BR gründen! Jetzt frage ich mich aber mal warum ich in den 6 Jahren wo ich bei verdi gearbeitet habe keinen gründen durfte ;) aber das ist eine andere Geschichte
20.10.2014 um 09:51 Uhr
Hallo MeisterHannes, ich verstehe was du meinst, aber es geht leider nicht. 'Betriebsvereinbarung' ist nämlich ein feststehender Begriff im deutschen Arbeitsrecht, genauer gesagt Betriebsverfassungsrecht. Er kann nur zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden. Vergleichsweise macht auch ein Versicherungsvertrag nur Sinn, wenn eine Versicherung beteiligt ist.
Ihr habt euch also dafür entschieden, keinen Betriebsrat zu wählen, weil ihr keinen braucht. Das ist aber eine Spekulation auf die Zukunft, gleichsam Hochseilakrobatik ohne Netz und doppelten Boden. Hast du denn eine Kristallkugel, die dir sagt, wie die Situation in zwei Jahren ist? Wie die Situation sein wird, wenn ein Chef kommt, der zur Zeit noch die Uni-Sitzbank drückt?
Eventuell solltet Ihr diesen Entschluss nochmal überlegen.
20.10.2014 um 09:52 Uhr
Eine Gewerkschaft ohne BR? Wo gibt's denn sowas? Ich bin IG-Bau-Mitglied und die hat selbstverständlich einen Betriebsrat. Wäre sonst ja völlig unglaubwürdig. Und was meinst du überhaupt mit "keinen gründen durfte"? Gab es ein Betriebsratswahlverbot?! In einer Gewerkschaft? Damit wäre ich zur Presse gegangen, das wäre eine Story geworden!
20.10.2014 um 09:58 Uhr
Hartmut, die haben sich nicht "entschieden", keinen BR zu gründen, der AG hat seine Untergebenen so erfolgreich manipuliert, dass man sogar ein schlechtes Gewissen hätte, wenn man einen gründen würde, LOL.
20.10.2014 um 10:41 Uhr
Da magst du recht haben. :)
SAP hat ja seine Leute auf ähnliche Weise viele Jahre genasführt. 'Wir brauchen keinen BR, wir haben ja eine MA-Vertretung, hehehe.' Erst jetzt, wo sie einen Betriebsrat haben, wissen die SAPler, wie nützlich der ist.
20.10.2014 um 14:10 Uhr
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wäre gegeben, wenn die GL die Gründung eines BR unterstützen würde und somit ihren Mitarbeitern auf Augenhöhe begegnet. Daß die GL keinen Br will sagt ja schon, daß die GL nicht an die vertrauensvolle Zusammenarbeit glaubt. Würde ich in meinem Betrieb von einem solchen Unsinn hören würde ich meine Gewerkschaft bitten die Betriebsratswahlen paralell einzuleiten.
Verwandte Themen
Fragen bezüglich des aktiven Wahlrechts zum Betriebsrat
ÄlterBezüglich der Aufstellung der Wählerliste zu Betriebsratswahlen habe ich Fragen: Haben Mitarbeiter im Vorruhestand (noch) ein Wahlrecht? Wie ist die Situation wenn sie zwar bei Aufstellung der Wähl
Wahlwerbung der SBV für sich bei den BR-Wahlen
ÄlterHallo Ihr Wissenden, zunächst einmal wünsche ich allen noch ein Frohes neues Jahr. Momentan bin ich die Vertrauensperson der SBV und gleichzeitig Mitglied des BR. In wie Weit darf ich mein Amt als V
Aushilfskraft - als BR Vertrauensperson , geht das ??
ÄlterGuten Tag , ich bin Rentner und habe ein Nebenjob als Automatenfüller. meine Arbeitszeiten sind nur Samstags ca 4 Std und gelegentlich unter der Woche als Vertretung wenn die Teamleiterin Krank - bzw
Vertrauensperson im Betrieb bennenen? Infos zum Bertiebsrat
ÄlterHallo zusammen. Wir sind ein mittelständischer Betrieb mit über 150 Mitarbeiter aber bis jetzt ohne Betriebsrat. Wenn nun Konflikte zwischen Kollegen oder Kollegen und Vorgesetzten auftretten habe die
Halbtagsstelle! Betriebsratvorsitzender stellt Aufstellung für Wahl in Frage!
ÄlterHallo, uns stehen die Betriebsratwahlen bevor und ich würde mich gerne aufstellen lassen. Letztens habe ich das unserem Bertriebsratvorsitzenden auch so mitgeteilt, der kurze Zeit später auf mich