Hallo Fachwissende,

in unserer Niederlassung wurde aufgrund von wiederholten Nachfragen zur Existenz eines Betriebsrates (25 wahlfähige Mitarbeiter) kein direkter Betriebsrat gewählt, sondern es wurde eine Vertrauensperson aufgestellt.
So ist vorab beiden Seiten (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) damit geholfen, nicht direkt das offizielle Organ "Betriebsrat" einzuführen, welches auf beiden Seiten mit Zeit und auf einer Seite mit Kosten verbunden ist.

Jetzt nur die Frage: wie kann die rechtliche Position in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Also welche Rechte und Pflichten soll diese Person bekommen, bzw. was ist sinnvoll, mit in einer Betriebsvereinbarung aufzunehmen?

vielen Dank vorab für die Infos,

Olli