Vertrauensperson im Betrieb bennenen? Infos zum Bertiebsrat
Hallo zusammen. Wir sind ein mittelständischer Betrieb mit über 150 Mitarbeiter aber bis jetzt ohne Betriebsrat. Wenn nun Konflikte zwischen Kollegen oder Kollegen und Vorgesetzten auftretten habe die höhergestellten Vorgesetzten doch mehr Möglichkeiten etwas zu bewirken da der niedriger gestellte Kollege nichts machen kann. Wäre es hier in so einer Situation sinnvoll wenn eine Vertauensperson bei z.B. Konfliktgesprächen dabei sein würde? Soszusagen die Vorstufe zum Betriebsrat.
Ist es den möglich oder haben die Arbeitnehmer das Recht eine Vertrauensperson im Betrieb zu wählen oder zu bestimmen? Gibt es zu diesen Themen Ansprechpartner an die ich mich wenden könnte? Auch in Hinsicht auf eine Betriebsratsgründung.
Community-Antworten (2)
29.05.2019 um 08:42 Uhr
Machen kann man alles, aber es ist rechtlich nicht abgesichert. Für diese "Vertrauenspersonen" gibt es keine Rechte oder Pflichten aus Gesetzen. Der AG kann diese Personen total ignorieren. Die Personen können sich zwar einsetzen sind aber jeder Willkür des AGs ausgesetzt. Es gibt kein Kündigungsschutz wie bei BR-Mitgliedern. Sie können deshalb auch nicht den Druck wie ein Betriebsrat ausüben. Sie müssen immer damit rechnen zu fliegen, wenn sie zu stark (aus Sicht des AGs) auftreten. Es geht halt nichts über einen Betriebsrat.
Eine Vertrauensperson - der von dir vorgeschlagenen Art - ist halt eine Luftnummer!
29.05.2019 um 14:36 Uhr
Wenn schon, dann richtig. Wählt einen Betriebsrat.
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