Erstellt am 14.01.2019 um 18:13 Uhr von Pjöööng
Wenn Du Arbeitnehmer bist, dann kannstDu auch kandidieren (und gewählt werden). Wieviel Stunden Du beschäftigt bist spielt keine Rolle,
Erstellt am 14.01.2019 um 18:44 Uhr von uliDBS
Danke , dann packen wir`s an, es gibt viel zu tun.
Erstellt am 15.01.2019 um 14:40 Uhr von altermann
Uli, den Begriff Betriebsrat-Vertrauensperson kenne ich nicht. Ich kenne betriebsräte, die von den Mitarbeitern gewählt werden, und ich kenne Vertrauenspersonen im Betrieb, die von der Gewerkschaft intern bestimmt werden.
Oder gibt es bei Euch einen Betriebsrat irgendwo, und Du sollst als Kontaktperson des BR in Eurem Betriebsteil fungieren?
Für den Fall, dass Du als Betriebsrat kandidieren willst: Auch wenn Du als Betriebsrat gewählt wirst, ändert sich damit nicht der Stundenumfang Deines Arbeitsvertrags, und Überstunden als BR kannst Du auch nicht so ohne weiteres machen.
Wenn Du dann noch auf ein oder zwei Wochenseminare fährst, hast Du schon mal ca. 40 oder 80 Stunden gearbeitet. Wenn Dein AG Dir nicht entgegen kommt, bist Du durchs Abfeiern im Betrieb nicht mehr präsent. Ist halt auch eine Abwägungsfrage.
Erstellt am 15.01.2019 um 15:15 Uhr von uliDBS
Ja ! als Kontaktperson des BR in unserem Betriebsteil hört sich besser an .
wie gesagt ich brauche eingentlich nur Samstags raus für 3 bis 4 Stunden.
Die Seminare könnte ich easy mitnehmen unter der Woche ohne zu fehlen.
sind halt mehr Stunden .
Erstellt am 15.01.2019 um 15:24 Uhr von nicoline
*ich bin Rentner und habe ein Nebenjob*
*sind halt mehr Stunden*
Und du bist ein Rentner, der unbegrenzt dazu verdienen darf?
Erstellt am 15.01.2019 um 15:32 Uhr von UliDBS
Bis an die Grenze der Verdienst Möglichkeit Rest ehrenamtlich.