Erstellt am 19.11.2007 um 21:51 Uhr von Lotte
Bewe,
Eure dringendste Aufgabe ist die baldmöglichste Konstituierung (Wahl des ersten BRV und Stellvertreter) Vorher seid Ihr nicht handlungsfähig.
Lasst Euch umfassend vom Insolvenzverwalter informieren und holt Euch einen Sachverständigen.
Interessant sind für Euch die §§ 120 - 125 InsO und die §§ 111ff BetrVG
Erstellt am 19.11.2007 um 22:32 Uhr von BeWe50
Hallo Lotte,
die konstituierende Sitzung hatten wir bereits, einen BRV und einen Stellvertreter ist also vorhanden. Muß der Betrieb, also der Insolvenzverwalter, den Sachverständigen bezahlen? Dies ist eine Sch... Situation.
Erstellt am 20.11.2007 um 10:26 Uhr von Benno_BRB
Insolvenz, eine gern genutzte Methode um einen BR auszuhebeln. Ich mach dicht und gründ ne neue Firma. Alle die, die ich nicht mehr will kann ich leider leider nicht mit in meine neue Firma übernehmen.
Tja das Leben ist schön!
Sorry für diese Ironie!
BeWe50 meldet Euch schnellstens bei eurer zuständigen Gewerkschaft!
Erstellt am 20.11.2007 um 16:50 Uhr von Lotte
Bewe,
ich weiß natürlich nicht, ob die Belastung der Insolvenzmasse das hergibt. Wenn Ihr einen Sachverständigen kennt, dann fragt ihn um Rat. Der Tip mit der Gewerkschaft ist gut, aber ob die in diesem Fall kompetente Hilfe leisten können? Scheint ein noch nicht durchleuchtetes Thema, zu dem auch gerade eine Promotion geschrieben wird http://www.jura.uni-bielefeld.de/Lehrstuehle/Rolfs/Promotionen/Laufend/Insolvenz.html
(aber wohl leider noch nicht fertig).
Vielleicht wissen Kölner, Mona-Lisa, Peanuts oder Paula die Antwort?
Erstellt am 20.03.2009 um 09:54 Uhr von Anschi 123
Hallo : Vielleicht kann mir jemand helfen, Konstituierned Sitzung BRV :
Kann man auch einen geschäftsführenden BRV wählen .
Danke