Erstellt am 18.10.2021 um 12:04 Uhr von Enigmathika
Auf Betriebsversammlungen werden normalerweise gar keine Beschlüsse gefasst. Sie dienen dazu, die Belegschaft über die Arbeit des BR und andere betriebliche Belange zu informieren.
Der BR muss 4 mal im Jahr eine Betriebsversammlung durchführen, alles andere wäre eine Pflichtvernachlässigung.
Das Einfachste wäre sicherlich, den BR an seine Pflicht zu erinnern, bevor man die ganz großen Geschütze herausholt (Beantragung der Auflösung des BR beim Arbeitsgericht)
Erstellt am 18.10.2021 um 12:07 Uhr von Kjarrigan
Auf einer Betriebsversammlung werden KEINE Beschlüße gefasst.
die BV dienen der Berichterstattung an die Belegschaft
§ 42 BetrVG Fitting: RN RN 7
Die BetrVerslg. ist das Forum der Aussprache zwischen BR und der Belegschaft des Betriebs und der Unterrichtung der ArbN über sie interessierende wesentliche Fragen
Der BR hat in der BetrVerslg. Rechenschaft über seine Tätigkeit zu geben
Sie ist 4 x im Jahr durchzuführen.
Ja aufgrund der Pandemie ist eine Präsens Versammlung schwierig, nichtsdestotrotz sollte der BR aber die Belegschaft informieren.
Eine dauerhafte Verweigerung oder Nicht Durchführung ist ein grober Pflichtverstoss nach § 23 BetrVG, aber es sind ja bald Neuwahlen (Mrz bis Mai 2022)
Da würde ein Prozess zur Auflösung des BR wegen groben Pflichtverstosses wahrscheinlich länger dauern als die Neuwahl einfach abzuwarten.
Erstellt am 18.10.2021 um 14:22 Uhr von ganther
Betriebsversammlungen sind wieder in Präsenz durchzuführen. Digital ist nicht mehr zulässig. Bei uns im Konzern mit fast 50 Gremien hat seit letztem Jahr auch kaum noch eine Betriebsversammlung stattgefunden. Erste Betriebe fangen gerade wieder an, aber teilweise gibt es gar nicht Räume die groß genug sind. Bei einem 3Gremium ist das sicher einfacher, aber Euer BR ist hier in (schlechter) Gesellschaft. Ich würde den BR auffordern trotzdem sicherzustellen, dass die Belegschaft informiert wird. Da gibt es ja auch andere Mittel und Wege. Vielleicht plant er ja bereits etwas. Im Jahr 2021 halte ich ein Verfahren wegen eines groben Verstoßes gegen die gesetzlichen Pflichten wegen der unterlassen Versammlungen für aussichtslos
Erstellt am 19.10.2021 um 07:31 Uhr von xyz68
Neu gegründeter BR in Pandemie-Zeiten - Im Frühjahr 22 sind Wahlen, also nicht meckern sondern sich der Wahl stellen und besser machen.
Wir haben es jetzt endlich auch wieder geschafft eine Betriebsversammlung durchzuführen. Ansonsten gab es Tätigkeitsberichte vom BR und auch einen Bericht der Geschäftsführung und der Gewerkschaft. Eine Online-Betriebsversammlung ist in einem produzierenden Betrieb nicht so einfach umzusetzen.
Erstellt am 20.10.2021 um 17:50 Uhr von seehas
Wir haben in den ganz heißen Zeiten die Betriebsversammlungen auch ausfallen lassen. Sobald es wieder zu verantworten war haben wir dann Teil - Betriebsversammlungen durchgeführt mit jeweils etwa einem drittel der Mitarbeitenden. Für den BR ist das ziemlich ermüdend dreimal nacheinander die gleiche Veranstaltung durchzuführen und auch der GF musste überredet werden dreimal aufzutreten. Das Format hat sich für uns bewährt. Auch in diesem Herbst werden wir die Betriebsversammlung noch einmal splitten, auf zwei Veranstaltungen um nicht ganz so viele Menschen auf einmal in unserem großen Veranstaltungssaal zu haben.